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Arbeitsschutzbelehrung – Alle wichtigen Grundlagen

Über die enorme Bedeutung einer Arbeitsschutzbelehrung sind sich alle Arbeitgeber im Klaren. Ein sicherer Arbeitsplatz gilt als Basis und notwendige Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten in einem Unternehmen. Es bestehen jedoch häufig Unsicherheiten bezüglich der konkreten Umsetzung: Wie und wo sind Arbeitsschutz-Maßnahmen gesetzlich geregelt? Wann muss unterwiesen werden? Welche Inhalte und Methoden sind relevant? Wer ist für die Durchführung verantwortlich? Der folgende Beitrag gibt Antworten auf die Fragen, damit auch die letzten Unsicherheiten beseitigt sind.

Wenn Sie wissen wollen, wie und warum Sie Arbeitsschutzbelehrungen digital durchführen sollten, empfehlen wir Ihnen unser kostenfreies Whitepaper zum Thema „Elektronische Unterweisung“. Viel Spaß bei der Lektüre!

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Warum sind Arbeitsschutzbelehrungen wichtig?

Arbeitsschutz soll in erster Linie die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten eines Unternehmens sichern und verbessern. Ziel ist es, Sicherheitsrisiken bereits im Vorfeld zu identifizieren und Gefahren frühzeitig vorzubeugen. Aus diesen Maßnahmen resultieren meist gesunde, zufriedene und produktive Mitarbeiter. Dies hat u. a. Einfluss auf die Qualität der Arbeitsleistung oder auf die Geschwindigkeit der Betriebsabläufe.

Die Arbeitsschutzbelehrung ist der Ausgangspunkt für die Sicherheit und Gesundheit in einem Unternehmen. Die Beschäftigten werden über mögliche Gefahrenquellen informiert und über korrekte Arbeitsweisen unterrichtet.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt hierzu vor: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über mögliche Gefahren und Maßnahmen aufzuklären (§ 12 Abs. 1):

„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.“

Aber nicht nur das Arbeitsschutzgesetz gibt Aufschluss über geltende Pflichten, auch weitere Verordnungen und Gesetze verlangen eine Aufklärung. Hierzu zählen beispielsweise:

  • § 14 Mutterschutzgesetz
  • § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz
  • § 12 Betriebssicherheitsverordnung
  • § 14 Gefahrstoffverordnung
  • § 12 und §14 Biostoffverordnung
  • § 4 Unfallverhütungsvorschrift

Bevor die entsprechenden Belehrungsinhalte ausgewählt werden können, muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen durchgeführt werden. Diese ist die Voraussetzung für die Identifikation potentieller Risiken. Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier:

Unterweisungen: Rhythmus und Verantwortlichkeiten

Arbeitsschutzbelehrungen lassen sich in Erstunterweisungen, regelmäßige Wiederholungsunterweisungen und anlassbezogene Unterweisungen unterteilen. Hieraus leitet sich ab, zu welchem Zeitpunkt eine Belehrung nötig ist.

Erstunterweisungen müssen vor Tätigkeitsantritt von neuen Mitarbeitern, bei der Verwendung neuer Arbeitsstoffe oder bei Betriebsänderungen von Arbeitsverfahren durchgeführt werden. Wiederholungsunterweisungen sind regelmäßig und mindestens einmal pro Jahr durchzuführen. Für Auszubildende sind sogar halbjährliche Wiederholungen vorgeschrieben. Natürlich sollten auch dann Belehrungen stattfinden, wenn besondere Anlässe vorliegen. Dazu zählen u. a. auftretende Arbeitsunfälle, Arbeitsplatzwechsel oder sicherheitswidriges Verhalten.

Wichtig: Die für Arbeitsschutzbelehrungen verwendete Zeit zählt zur normalen Arbeitszeit.

arbeitsschutzbelehrung_rhythmus_unterweisung

Ein genauer Zeitpunkt einer Arbeitsschutzbelehrung lässt sich nicht definieren. Vielmehr hängt dieser vom Einzelfall und den Gegebenheiten im Unternehmen ab. Laut Unfallverhütungsvorschrift ist jedoch eine wiederholte Durchführung aller sechs bis zwölf Monate vorgeschrieben.

Gesetzlich verantwortlich für Arbeitsschutzbelehrungen ist der Arbeitgeber, welcher gleichzeitig als Vorbild für die Beschäftigen fungiert. Er sollte klarstellen, dass die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter oberste Priorität hat.

Obwohl die Gesamtverantwortung stets bei der Unternehmensleitung bleibt, kann diese dennoch festlegen, wer die Unterweisungen durchführt. Hierbei ist es wichtig, dass das zuständige Personal mit Gefahrenschutzmaßnahmen und betriebsinternen Vorgaben vertraut ist. Als mögliche Verantwortliche kommen zum Beispiel Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte oder eingewiesene Teamleiter in Frage.

Welche Themen sollte die Arbeitsschutzbelehrung umfassen?

Eine pauschale Muster-Belehrung für jedes Unternehmen gibt es nicht. Inhalte sind immer abhängig von den Gefahrenpotentialen und den jeweiligen Ansprüchen an den Gesundheits- und Arbeitsschutz eines Arbeitsplatzes bzw. eines Tätigkeitsfeldes.

Um die Arbeitsschutzbelehrung strukturiert durchzuführen, können die Inhalte in zwei Themen-Blöcken übermittelt werden. Der erste Block beinhaltet Themen, welche generell dem Schutz und der Prävention von Gefahren im Berufsalltag dienen. Grundlegende Verhaltensnormen und zwingende Maßnahmen bei Notfällen werden hierbei geschult und ins Bewusstsein der neuen Mitarbeiter gerufen. Dabei sollten im ersten Teil der Arbeitsschutzbelehrung u. a. folgende Themen unterrichtet werden:

  • lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Flucht- und Rettungswege im Betrieb
  • Verhalten im Brandfall
  • allgemeine Verhaltensvorschriften
  • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz

Im zweiten Block sollten die Beschäftigten zusätzlich in arbeitsplatzspezifischen Themen unterwiesen werden. Diese werden letztlich vom Arbeitgeber bzw. vom Vorgesetzten selbst ausgewählt. Er entscheidet, welche Arbeitsschutz-Inhalte im Unternehmen oder für die auszuübende Tätigkeit Relevanz haben. Um diese Unterweisungthemen zu identifizieren, muss er bereits im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen durchführen.

Neben den Standardinhalten bietet es sich an, auf aktuelle und praxisbezogene Inhalte einzugehen. Dadurch kann die Nachvollziehbarkeit und Aufmerksamkeit des Auditoriums gesteigert werden.

arbeitsschutzbelehrung_themen_unterweisung

Arbeitsplatzspezifische Unterweisungen könnten u. a. folgende Schwerpunkte beinhalten:

  • Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • sicheres und hygienisches Arbeiten
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Nutzung von Kraftfahrzeugen
  • Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten oder technischen Anlagen

Zusätzlich sollte der Arbeitgeber immer ein offenes Ohr für seine Beschäftigten haben und Arbeitsabläufe aufmerksam beobachten. So kann er jederzeit Nachholbedarf erkennen und relevante Unterweisungsthemen ergänzen/aktualisieren.

Welche Methoden sind für Arbeitsschutzbelehrungen geeignet?

Je nach Ziel und Umfang der Unterweisung eignen sich verschiedene Methoden. Das Thema sowie der Teilnehmerkreis haben Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung. Vorträge bieten sich vor allem für eine große Zuhörerschaft und für die Übermittlung allgemeiner Belehrungsinhalte an.

Gruppendiskussionen hingegen fördern die aktive Teilnahme, Interaktion und somit auch die Lernfähigkeit der Mitarbeiter. Praktische Übungen — wie z. B. das Bedienen eines Feuerlöschers — sorgen dafür, dass gewisse Fertigkeiten bei direkter Anwendung sofort erlernt werden können. In unserem Artikel zum Thema Unterweisungsmethoden geben wir einen Überblick über weitere Schulungsformen.

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Die Art und Weise einer Arbeitsschutzunterweisung schreibt das Arbeitsschutzgesetz nicht vor. Dadurch entstehen Möglichkeiten, effiziente Alternativen zu den klassischen Präsenzunterweisungen auszutesten.

Digitales Lernen rückt zunehmend in den Fokus der Unternehmen und wird immer relevanter für den Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz. In einer Studie des MMB-Instituts für Medien- und Kompetenzforschung wurden rund 60 Unternehmer befragt, welchen Themen zukünftig die größte Bedeutung zugesprochen wird. Die Ergebnisse zeigen, dass in den nächsten drei Jahren Compliance als eines der wichtigsten Themen im Bereich digitales Lernen angesehen wird (siehe Abbildung).

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Entscheidend für die digitale Vermittlung von Compliance- bzw. Arbeitsschutzthemen ist die grundlegende Bereitschaft, sich aktiv mit entsprechenden Software-Lösungen auseinanderzusetzen. Hierfür ist es sinnvoll, die Vorteile der digitalen Arbeitsschutzbelehrung zu kennen sowie daraus resultierende, unternehmensspezifische Anforderungen für die Implementierung zu formulieren. Alle Fakten zur Arbeit mit elektronischen Unterweisungen können Sie in unserem zugehörigen Artikel nachlesen:

Die Vorteile einer digitalen Arbeitsschutzbelehrung

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, in welcher Form die Arbeitsschutzbelehrung durchgeführt werden soll. Durch den Einsatz einer Arbeitsschutz-Software lassen sich Arbeitsschutzbelehrungen in digitaler Form organisieren. Für die Verantwortlichen ergeben sich hier zahlreiche Vorteile.

Geringer Organisationsaufwand

Die Planung, Koordination und Durchführung von Präsenzunterweisungen bedeuten in der
Regel viel Aufwand. Durch den Einsatz einer Arbeitsschutz-Software lassen sich viele Prozesse vereinfachen und automatisieren, was zu einer spürbaren Entlastung von Vorgesetzten, Führungskräften sowie Beschäftigten führt. So können bspw. Arbeitsschutzbelehrungen orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden, d. h. der Beschäftigte kann den Ort und Zeitpunkt der anstehenden Unterweisung selbst bestimmen.

Nachhaltiger Lernerfolg

Die Inhalte einer Arbeitsschutzbelehrung sind oftmals abstrakt und gelten für viele Beschäftigte als „notwendiges Übel“. In digitaler Form können die Lerninhalte je nach Wunsch in kleine Einheiten geteilt werden. Somit können die Beschäftigten die Unterweisungen nach eigenem Lerntempo verinnerlichen. Dieser Vorgang ist deutlich angenehmer und sorgt dafür, dass das Gelernte langfristig im Gedächtnis hängen bleibt. Zusätzlich bietet es sich an, Arbeitsschutzbelehrungen automatisch und häufig frequentierter stattfinden zu lassen. Die digitale Aufbereitung ermöglicht es, die oftmals trockenen Inhalte aufzulockern, bspw. durch interaktive Elemente oder ansprechendes Bildmaterial.

Lückenlose Dokumentation

Alle erfolgreich absolvierten Arbeitsschutzbelehrungen werden automatisch und rechtskonform dokumentiert. Somit kann jederzeit belegt werden, welcher Mitarbeiter welche Belehrung erhalten und verstanden hat. Auch die Inhalte sind lückenlos zu belegen. Alle Vorgänge werden zentral in einem System hinterlegt, sodass keine Informationen verloren gehen.

Es zeigt sich, dass die Vielzahl an Vorteilen den anfänglichen Aufwand für die Implementierung einer Software-Lösung überwiegt. Die mittel- bis langfristige Betrachtung zeigt, dass die digitale Arbeitsschutzbelehrung ein wichtiges Instrument für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen ist – bei gleichzeitiger Verringerung des Organisationsaufwandes.

In unserem kostenfreien Whitepaper zur „Elektronischen Unterweisung“ haben wir wichtige Hinweise und Tipps für die didaktische Aufbereitung der Lerninhalte zusammengetragen. Viel Spaß bei der Lektüre!

Weiterführende Infos:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2020): Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ (Abgerufen am 15.02.2021).

MMB-Institut für Medien- und Kompetenzforschung (2020): mmb-Trendmonitor 2019/2020. Online verfügbar unter https://www.mmb-institut.de/wp-content/uploads/mmb-Trendmonitor_2019-2020.pdf (Abgerufen am 15.02.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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