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Die Geschichte des Arbeitsschutzes: Wichtige Entwicklungen der letzten 100 Jahre

Wir schreiben das Jahr 1921: Die Arbeitsbedingungen sind hart, die Unfallzahlen hoch, die Suche nach Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen vergebens. Klar ist: Arbeitsschutzstandards sind noch lange keine Selbstverständlichkeit. Erst im Laufe der Zeit entwickelte sich der Arbeitsschutz Stück für Stück weiter. In unserem 100. Blogartikel blicken wir zurück auf 100 Jahre Arbeitsschutz. Wie sah die Arbeitssicherheit in den 1920er Jahren aus? Und was hat die Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland in den vergangenen 100 Jahren geprägt?

In unserem Jubiläumsartikel geben wir einen Überblick über wichtige historische Fakten und Gesetze. Wir stellen Ihnen außerdem drei Meilensteine in der Geschichte des Arbeitsschutzes vor und fassen alle bedeutsamen Ereignisse in einer Timeline zusammen. Abschließend wagen wir einen Blick in die Zukunft des Arbeitsschutzes. Wie dieser genau aussehen könnte, erfahren Sie u. a. in unserem kostenfreien E-Book.

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Die Geschichte des Arbeitsschutzes: Die Ausgangslage

In den letzten 100 Jahren entwickelte sich der betriebliche Arbeitsschutz maßgeblich weiter – viele wichtige gesetzliche Beschlüsse wurden in dieser Zeit getroffen, die die Vorreiter der heutigen Arbeitssicherheit bildeten. Die Bedeutung des Arbeitsschutzes wurde aber bereits viel früher entdeckt. Schon der Arzt Hippokrates erkannte um 400 v. Chr., dass bestimmte Handwerkstätigkeiten zu gesundheitlichen Schäden der Beschäftigten führen.

Viele Jahrhunderte später, um 1839, wurde mit dem Preußischen Regulativ das erste deutsche Arbeitsschutzgesetz beschlossen. Es war aber vor allem die Industrialisierung, welche die Arbeitsbedingungen wesentlich veränderte und die Ausgangslage für Arbeitsschutzbewegungen bildete. Zwischen 1855 und 1873 wuchs die Anzahl der Fabriken in Deutschland beständig weiter. Der Berufsalltag war dabei von schlechten und unsicheren Arbeitsbedingungen gekennzeichnet.

Und auch später waren schwere Unfälle keine Seltenheit. Zum Vergleich: 1917 verunglückten ca. 7.904 Angestellte bei tödlichen Arbeitsunfällen – 2017 waren es nur noch 451. Der Rückgang von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist dabei den stetig weiterentwickelten Arbeitsschutzbestimmungen zu verdanken. Bis zu den hohen Standards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland war es jedoch ein weiter Weg.

Ein Abriss wichtiger Arbeitsschutzentwicklungen und -gesetze der letzten 100 Jahre

Nachfolgend möchten wir Ihnen die Entwicklung des Arbeitsschutzes in den letzten 100 Jahren überblicksweise vorstellen. Unsere chronologische Aufzählung fokussiert dabei bedeutsame historische Ereignisse und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Als Vorbild der 1920er Jahre galt die amerikanische „Safety first“-Bewegung. Hierbei sollte die Unfallverhütungsarbeit vorangetrieben werden. Um die Unfallzahlen entscheidend zu minimieren, setzten Arbeitgeber zunehmend auf organisatorische Maßnahmen und sensibilisierten Arbeitskräfte durch den Einsatz von Plakaten, Vorträgen oder Werbeslogans. Ein wesentlicher Meilenstein in der Geschichte des Arbeitsschutzes entwickelte sich aber bereits vor mehr als 100 Jahren.

Der Achtstundentag in der Geschichte des Arbeitsschutzes

Meilenstein I in der Geschichte des Arbeitsschutzes:

1918 wurde der Achtstundentag erstmals gesetzlich verankert. Er war nicht nur ein Eckpfeiler des historischen Arbeitsschutzes, sondern prägt auch heute noch unsere Arbeitswelt. Zuvor arbeiteten Angestellte durchschnittlich zwölf Stunden am Tag – nicht selten stieg die Arbeitszeit auf bis zu 16 Stunden an. Jedoch war schnell klar: Lange Arbeitszeiten führen zu verstärkten gesundheitlichen Beschwerden und reduzieren die Produktivität der Beschäftigten. Die Verkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden mit vollem Lohnausgleich war daher ein logischer Schritt.

Der Achtstundentag in der Geschichte des Arbeitsschutzes

Meilenstein I in der Geschichte des Arbeitsschutzes:

1918 wurde der Achtstundentag erstmals gesetzlich verankert. Er war nicht nur ein Eckpfeiler des historischen Arbeitsschutzes, sondern prägt auch heute noch unsere Arbeitswelt. Zuvor arbeiteten Angestellte durchschnittlich zwölf Stunden am Tag – nicht selten stieg die Arbeitszeit auf bis zu 16 Stunden an. Jedoch war schnell klar: Lange Arbeitszeiten führen zu verstärkten gesundheitlichen Beschwerden und reduzieren die Produktivität der Beschäftigten. Die Verkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden mit vollem Lohnausgleich war daher ein logischer Schritt.

Eine weitere wichtige Rolle spielten ehrenamtliche Sicherheitsbeauftragte, die 1919 als „Unfallvertrauensmänner“ bezeichnet wurden. Der Unfallvertrauensmann war somit der erste Arbeitsschutzakteur, der anhand einer Unfallverhütungsvorschrift bestimmt wurde. Nicht weniger entscheidend war die Entwicklung des Betriebsrates. Das erste Betriebsrätegesetz gab es dabei schon 1920 in der Weimarer Republik. Es regelte u. a. die Mitbestimmung des Betriebsrates an betrieblichen Angelegenheiten und galt für alle Unternehmen ab 20 Angestellten.

Im Jahre 1925 wurden mit der Berufskrankheitenverordnung arbeitsbedingte Erkrankungen sowie Wegeunfälle als Arbeitsunfälle anerkannt und der Versicherungsschutz für beide Formen festgelegt. Freie Gewerkschaften wurden 1933 durch die „Deutsche Arbeitsfront“ (DAF) ersetzt. Als Einheitsverband von Arbeitnehmern und -gebern bestand ihre Aufgabe darin, die Sicherheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Die DAF setzte sich daher für viele wichtige Maßnahmen ein, wie bspw. für die verbesserte Beleuchtung und Belüftung von Arbeitsplätzen, das Errichten von Kantinen oder die Unterstützung des Mutterschutzes. Gleichzeitig erhöhte sich der bezahlte Urlaub von drei auf sechs Tage.

Auch der Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche entwickelte sich in den letzten 100 Jahren maßgeblich. 1938 wurde das „Gesetz über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen“ erlassen, welches vor allem einen nationalsozialistischen Hintergrund hatte. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde jedoch die Mehrheit der Arbeitsschutzbestimmungen außer Kraft gesetzt. Trotz der Auswirkungen des Krieges entstanden 1942 zwei bedeutsame Vorschriften. Zum einen gab es erstmals umfassende Mutterschutzbestimmungen, die bspw. die tägliche Arbeitszeit oder den Kündigungsschutz betrafen. Zum anderen dehnte sich der Versicherungsschutz auf alle Arbeitnehmer aus – ein großer Fortschritt im Unfallversicherungsrecht.

Weiterhin forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund 1956 eine Vierzigstunden- bzw. Fünftagewoche. Seitdem setzten sich arbeitsfreie Wochenenden zunehmend durch. 1960 hatte das Jugendarbeitsschutzgesetz seine Premiere: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik erließ der Deutsche Bundestag eine ausführliche Vorschrift zum Jugendarbeitsschutz sowie dem Verbot von Kinderarbeit. Bereits drei Jahre später erfuhren die Rechte und Pflichten der Berufsgenossenschaften eine Revision mit Hilfe des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Die Verhütung von Arbeitsunfällen oder die Unterstützung von Verunfallten mittels Rehabilitation, Rente oder Krankenversorgung gehörten nun verstärkt zum Aufgabengebiet.

Auch der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen wurde 1968 rechtlich geregelt. Das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“, welches auch als „Arbeitsmittelschutzgesetz“ oder „Gerätesicherheitsgesetz“ geläufig war, gab hauptsächlich vor, dass nur ungefährliche Geräte im Arbeitsalltag eingeführt werden durften. Ähnliches galt auch für die Arbeitsstoffverordnung von 1971. Diese schrieb das Inverkehrbringen sowie den Umgang mit Gefahrstoffen vor. Die Gefahrstoffverordnung löste die Bestimmung um 1986 ab. Darin zu finden waren u. a. Vorschriften zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen.

Meilenstein II in der Geschichte des Arbeitsschutzes:

Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wurde 1973 ein äußerst bedeutsames Gesetz verabschiedet, welches noch heute wirksam ist. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen den Unternehmer beraten und unterstützen, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten zu gewährleisten. Basierend auf den Vorgaben entstand mit den überbetrieblichen Diensten für Arbeitsmedizin und -sicherheit ein neuer Dienstleistungssektor. Besonders in großen Betrieben wurden spezielle Sicherheitsfachkräfte ausgebildet.

Wichtige Entwicklungen in der Geschichte des Arbeitsschutzes
Wichtige Entwicklungen in der Geschichte des Arbeitsschutzes

Meilenstein II in der Geschichte des Arbeitsschutzes:

Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wurde 1973 ein äußerst bedeutsames Gesetz verabschiedet, welches noch heute wirksam ist. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen den Unternehmer beraten und unterstützen, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten zu gewährleisten. Basierend auf den Vorgaben entstand mit den überbetrieblichen Diensten für Arbeitsmedizin und -sicherheit ein neuer Dienstleistungssektor. Besonders in großen Betrieben wurden spezielle Sicherheitsfachkräfte ausgebildet.

Eine ebenfalls bekannte Verordnung ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die bereits seit 1975 Anforderungen an die Sicherheit von Arbeitsstätten stellt. 1980 folgte dann das Chemikaliengesetz, das sich aus dem Giftrecht entwickelte. Der Deutsche Bundestag verabschiedete das Gesetz „als ersten Schritt zum Schutz von Mensch und Umwelt“. Fünf Jahre später wurde der Arbeitsschutz international und auf europäischer Ebene vereinbart. Durch die jeweiligen nationalen Rechte setzten die EU-Mitgliedsstaaten die europäische Arbeitsschutzgesetzgebung um. 1994 gelang bei den Bestrebungen um einheitliche Arbeitszeiten endlich der Erfolg: Das Arbeitszeitgesetz legte nun offiziell den Achtstundentag im Rahmen der sechs Werktage pro Woche fest.

Das Arbeitsschutzgesetz war ein Meilenstein in der Geschichte des Arbeitsschutzes

Meilenstein III in der Geschichte des Arbeitsschutzes:

Ihren Höhepunkt erlangte die Geschichte des Arbeitsschutzes 1996 mit der Veröffentlichung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dieses bildet noch heute die gesetzliche Grundlage für alle Maßnahmen der Arbeitssicherheit. Es stellt zudem die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinien dar. Mit dem Gesetz wurde vor allem die Ermittlung von Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten eingeführt. Die Gefährdungsbeurteilung mit Ableitung notwendiger Maßnahmen sowie einer Wirksamkeitskontrolle ist somit ein wesentlicher Bestandteil. Das Arbeitsschutzgesetz ist dabei verpflichtender Standard für ALLE Arbeitgeber.

Das Arbeitsschutzgesetz war ein Meilenstein in der Geschichte des Arbeitsschutzes

Meilenstein III in der Geschichte des Arbeitsschutzes:

Ihren Höhepunkt erlangte die Geschichte des Arbeitsschutzes 1996 mit der Veröffentlichung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dieses bildet noch heute die gesetzliche Grundlage für alle Maßnahmen der Arbeitssicherheit. Es stellt zudem die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinien dar. Mit dem Gesetz wurde vor allem die Ermittlung von Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten eingeführt. Die Gefährdungsbeurteilung mit Ableitung notwendiger Maßnahmen sowie einer Wirksamkeitskontrolle ist somit ein wesentlicher Bestandteil. Das Arbeitsschutzgesetz ist dabei verpflichtender Standard für ALLE Arbeitgeber.

Im selben Jahr gründete sich außerdem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz BAuA. Ein Jahr später – 1997 – erschien mit dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch eine rechtliche Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung. In den letzten 20 Jahren waren insbesondere zwei Ereignisse für den deutschen Arbeitsschutz entscheidend. Seit 2002 regelt die Betriebssicherheitsverordnung die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und betrieblichen Anlagen. Im Jahr 2013 angekommen, rückte die Gefährdungsbeurteilung erneut in den Fokus. Es wurde beschlossen, dass diese auch psychische Belastungen der Mitarbeiter berücksichtigen muss. Psychische Auswirkungen der Arbeitsbedingungen sind seitdem im Arbeitsschutzgesetz verankert.

In der Gegenwart angelangt, wird schnell klar, dass der heutige betriebliche Arbeitsschutz das Resultat einer Vielzahl an historischen Beschlüssen, Bewegungen sowie zahlreichen Revisionen ist. In unserer Timeline haben wir Ihnen nochmals alle wichtigen Eckpunkte der Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland übersichtlich zusammengefasst.

Timeline: 100 Jahre Arbeitsschutz im Überblick

Ein Ausblick auf die Zukunft des Arbeitsschutzes

Die Geschichte des Arbeitsschutzes hat sich allein in den letzten 100 Jahren rasant entwickelt. Doch wie sieht eigentlich die Zukunft des Arbeitsschutzes aus und was erwartet Arbeitgeber in der Arbeitswelt von morgen? Wir wagen eine Prognose:

Der Berufsalltag im Jahr 2021 war vor allem durch die Corona-Pandemie gekennzeichnet. Für den Infektionsschutz in Betrieben gilt auch weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und das Infektionsschutzgesetz. Heimarbeit sowie mobile Arbeitsformen werden sich daher auch zukünftig durchsetzen. Das macht die Digitalisierung von Betriebsprozessen wichtiger denn je. Arbeitnehmer müssen auch „remote“ erreicht und geschützt werden können. In unserem Interview schätzt Prof. Martin Schmauder von der TU Dresden die aktuellen Entwicklungen ein und gibt einen Ausblick auf den Arbeitsschutz in 20 Jahren.

Die Herausforderung im Arbeitsschutz von heute und morgen liegt insbesondere darin, mögliche Risiken neuer Technologien oder Materialien rechtzeitig für alle betroffenen Beschäftigten aufzudecken. Anschließend müssen notwendige Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Ein zentraler Treiber für die rasche Entwicklung ist schließlich die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt. Diese bringt eine neue Geschwindigkeit, Intensität und Komplexität mit sich und stellt Arbeitgeber so vor unbekannte Probleme. Gleichzeitig verändert sie die Rollenverteilung zwischen Mensch und Maschine und führt neben Sicherheitsrisiken auch zu erhöhten Flexibilitätsanforderungen. Eine Digitalisierung des Arbeitsschutzes ist daher nur eine logische Konsequenz.

Bei der wachsenden Anzahl an Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes wird es für Unternehmer nicht einfach werden, den Überblick zu behalten. Die Zukunft der Arbeitssicherheit liegt daher in digitalisierten und automatisierten Prozessen, die hier für Erleichterung sorgen. Zukünftig wird es somit wichtig sein, sichere, moderne und vor allem tätigkeitsbezogene Technologien in den Arbeitsschutz zu integrieren.

Eine Lösung hierfür bietet eine ganzheitliche Arbeitsschutz-Software. Mit unserer HSQE Compliance-Management-Software iManSys werden alle Bestandteile des Arbeitsschutzes digital abgebildet und miteinander verzahnt. Mitarbeiter können dann orts- und zeitungebunden darauf zugreifen – egal ob im Büro oder mobil tätig. Wie genau sich das HSQE-Management digital und zukunftsorientiert lösen lässt, erfahren Sie in unserem umfangreichen E-Book. Viel Spaß beim Lesen!

Weiterführende Infos:

Arbeitsschutzfilm.de (2016): Die Geschichte des Arbeitsschutz in Deutschland. Online verfügbar unter https://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/die-geschichte-des-arbeitsschutz-in-deutschland-video_b4ffef932.html (Abgerufen am 09.12.2021).

BAuA (2018): 100 Jahre Achtstundentag in Deutschland. Historische Meilensteine und aktuelle Zahlen. Online verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/100-Jahre-Achtstundentag.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Abgerufen am 09.12.2021).

DGUV (2010): 125 Jahre Gesetzliche Unfallversicherung. Stabilität – von Anfang an. Online verfügbar unter https://www.dguv.de/medien/inhalt/presse/hintergrund/125jahre/dokumente/geschichte-guv.pdf (Abgerufen am 16.12.2021).

Sifa Sibe (2021): 101 Jahre Sicherheitsbeauftragte in Deutschland. Erfolgsgeschichte für den Arbeitsschutz. Online verfügbar unter https://www.sifa-sibe.de/sicherheitsnews/arbeitsschutzorganisation/sicherheitsbeauftragte-erfolgsgeschichte-fuer-den-arbeitsschutz/ (Abgerufen am 16.12.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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