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PSA-Unterweisung: Vorgaben und Tipps, wie Sie Ihre Beschäftigten zur Persönlichen Schutzausrüstung unterweisen

Wussten Sie, dass rund 90 Prozent der Augenverletzungen im Arbeitsalltag durch das Tragen eines geeigneten Augenschutzes vermieden werden könnten? Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie wichtig der Einsatz einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist. Die korrekte Verwendung kann jedoch nur dann gelingen, wenn alle Beschäftigten über das Tragen, die Pflege sowie die Überprüfung der PSA Bescheid wissen. Bevor Angestellte die Schutzkleidung einsetzen, ist eine ausführliche PSA-Unterweisung somit oberstes Gebot.

Bei der Unterweisung zur Persönlichen Schutzausrüstung gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Wir klären Sie über die geltenden Vorgaben auf und geben Ihnen Tipps, wie auch zugehörige Übungen gelingen. Unterstützung hierfür bieten bspw. elektronische Unterweisungen. Alle Grundlagen dazu haben wir für Sie in unserem kostenfreien Whitepaper zusammengefasst.

Whitepaper Elektronische Unterweisung

Warum müssen Sie Beschäftigte überhaupt zur PSA unterweisen?

Warum ist eine PSA-Unterweisung eigentlich erforderlich – sind Schutzausrüstungen schließlich nicht selbsterklärend? Eine einfache Antwort auf diese Frage lautet: Unterweisungen für Persönliche Schutzausrüstungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Gründe hierfür gehen aber noch viel weiter, denn nicht selten wird die PSA nicht nur falsch angewendet, sondern gleich komplett weggelassen. Es ist daher entscheidend, Ihren Beschäftigten die Folgen einer nicht richtig angelegten oder beschädigten Schutzausrüstung vor Augen zu führen. Besonders dann, wenn sich Angestellte geschützt glauben, aber ein unzureichender Gefahrenschutz besteht, kommt es vermehrt zu Arbeitsunfällen.

Bedenken Sie auch, dass die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung für viele Angestellte eine zusätzliche Belastung darstellt. Um Beschäftigten den Umgang mit der PSA zu erleichtern und zum regelmäßigen Einsatz zu motivieren, müssen sie wissen, wie die PSA sicherheitsgerecht anzuwenden ist. Damit dies gelingt, sind Mitarbeiterunterweisungen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Es gibt daher mehr als genug Argumente dafür, die richtige Benutzung von PSA regelmäßig einzuüben.

Wichtig dabei ist, Angestellte nicht nur zu Gebrauch, Pflege und Aufbewahrung zu informieren. Auch die Prüfung der PSA vor jeder Verwendung ist ein wichtiger Bestandteil der Unterweisung. Denn nur mit einer Sicht- und Funktionsprüfung auf Mängel, Verschleiß oder Materialermüdung können Beschäftigte potentiellen Gefährdungen zuvorkommen.

Persönliche Schutzausrüstung kurz und knapp erklärt:

Grundsätzlich kommt PSA nur dann zum Einsatz, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz nicht mehr ausreichen. Beispiele sind Schutzhandschutze, Schutzbrillen, Schutzhelme oder Sicherheitsschuhe. Sind diese erforderlich, muss der Arbeitgeber sie den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stellen und für einen ordnungsgemäßen Zustand sorgen. PSA lässt sich dabei in drei Gefahrenkategorien unterteilen. Wichtig ist, dass die verwendete PSA über eine CE-Kennzeichnung verfügt. Welche PSA geeignet ist, ist in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Tragepflicht für die Angestellten geht außerdem aus der zugehörigen Betriebsanweisung hervor.

Welche rechtlichen Vorgaben zur PSA-Unterweisung gibt es?

Mehrere Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes fordern Unterweisungen zur Persönlichen Schutzausrüstung ausdrücklich. Wenn Sie bei Recherchen zur Unterweisungspflicht jedoch in die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 schauen, werden Sie feststellen, dass Sie den Begriff der Unterweisung hier gar nicht finden. Allgemeine Vorgaben machen stattdessen § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) oder § 4 der DGUV Vorschrift 1. Konkrete Bestimmungen für die Unterweisung von PSA sind zudem in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) festgehalten. Darin heißt es:

„(1) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch.

(2) Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.“ § 3 PSA-BV

Die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebenen PSA-Unterweisungen bilden dabei die Herstellerinformationen zur jeweiligen Schutzausrüstung. Neben den Unterweisungen selbst müssen Sie aber auch spezifische Benutzungsinformationen zur Verfügung stellen. Diese haben den Charakter einer Betriebsanweisung und geben Rahmenbedingungen für die sichere Verwendung der PSA vor. Gleichzeitig bieten sie ebenfalls eine Basis für Ihre Mitarbeiterunterweisung.

In der PSA-Unterweisung werden Benutzungsinformationen vermittelt.
In der PSA-Unterweisung werden Benutzungsinformationen vermittelt.

Die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebenen PSA-Unterweisungen bilden dabei die Herstellerinformationen zur jeweiligen Schutzausrüstung. Neben den Unterweisungen selbst müssen Sie aber auch spezifische Benutzungsinformationen zur Verfügung stellen. Diese haben den Charakter einer Betriebsanweisung und geben Rahmenbedingungen für die sichere Verwendung der PSA vor. Gleichzeitig bieten sie ebenfalls eine Basis für Ihre Mitarbeiterunterweisung.

Interessant für die meisten Unternehmen sollte aber vielmehr sein, was die Rechtsvorschriften genau fordern. Wir beantworten daher nachfolgend die wichtigsten Fragen:

Wer unterweist zur PSA?

Die Gesamtverantwortung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Dieser kann jedoch ebenso andere Personen mit der Sicherheitsunterweisung beauftragen. Sinnvoll ist in der Regel der direkte Vorgesetzte im entsprechenden Aufgabenbereich – aber auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder weitere Sicherheitsbeauftragte kommen in Frage.

Entscheidend ist, dass die zuständige Person über Fachwissen und Erfahrung im Umgang mit der PSA verfügt. Sie sollte zudem praktische Übungen vorführen, die korrekte Verwendung demonstrieren sowie typische Benutzungsfehler erkennen können.

Wen müssen Sie unterweisen?

Natürlich müssen Sie mit allen Beschäftigten, die eine PSA benutzen, eine entsprechend Unterweisung durchführen. Vergessen Sie dabei nicht, dass dies auch für Auszubildende, Leiharbeitnehmer, Aushilfen sowie freie Mitarbeiter gilt. Wichtig ist, dass Sie jede PSA-Unterweisung dokumentieren und alle Teilnehmenden unterschreiben lassen.

Wann und wie oft steht die PSA-Unterweisung an?

Die PSA-Unterweisung muss regelmäßig durchgeführt werden.

Eine einfache Grundregel lautet: Die Erstunterweisung der Angestellten muss zwingend vor der Benutzung der PSA erfolgen. Außerdem sollten Sie die Unterweisung regelmäßig wiederholen – jedoch laut § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Bei jugendlichen Arbeitnehmern ist die PSA-Unterweisung sogar halbjährlich erforderlich.

Die PSA-Unterweisung muss regelmäßig durchgeführt werden.

Eine einfache Grundregel lautet: Die Erstunterweisung der Angestellten muss zwingend vor der Benutzung der PSA erfolgen. Außerdem sollten Sie die Unterweisung regelmäßig wiederholen – jedoch laut § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Bei jugendlichen Arbeitnehmern ist die PSA-Unterweisung sogar halbjährlich erforderlich.

Weitere Anlässe, die eine Unterweisung notwendig machen, sind bspw. (Auswahl):

  • Veränderung der Arbeitsbedingungen oder -tätigkeiten
  • geänderte Vorschriften
  • Arbeits- oder Beinaheunfälle
  • sicherheitswidriges Verhalten

Welche Inhalte gehören in die Unterweisung zur PSA?

Neben der bestimmungsgemäßen Verwendung, den Einsatzgrenzen, der Tragedauer sowie der Aufbewahrung und Pflege der PSA sollten Sie auch folgende Themen in Ihrer Unterweisung berücksichtigen (Auswahl):

  • Wartung und Lagerung
  • Reinigung
  • Gebrauchsdauer
  • Kombination und Wechselwirkungen mit anderer PSA
  • Feststellen von Mängeln, Sicht- und Funktionsprüfung

Erklären Sie Ihren Mitarbeitern dabei auch, welche Bedeutung PSA im Arbeitsschutz hat und wie Angestellte die Schutzausrüstung korrekt an- und ablegen. Eine häufige Frage ist außerdem, wie Arbeitsplätze gekennzeichnet sind, in denen die Verwendung von PSA vorgeschrieben ist. Ein kurzer Wissenstest rundet Ihre Unterweisung ab und zeigt Verständnislücken auf.

Neben der PSA-Unterweisung sollten Sie regelmäßige Arbeitsschutzbelehrungen zum Verhalten im Notfall sowie zur Ersten Hilfe nicht vergessen. Einen Überblick über unsere Unterweisungsinhalte, zu denen auch das Themengebiet PSA zählt, finden Sie hier.

Welche Besonderheiten gibt es bei der PSA-Unterweisung?

Grundsätzlich genügt in den meisten Fällen eine PSA-Unterweisung ohne Übung. Jedoch gibt es hierbei auch Ausnahmen: So sind für Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, gemäß § 31 DGUV Vorschrift 1 besondere Unterweisungen notwendig. Konkret gilt es diese mit praktischen Übungen umzusetzen. Diese Regelung betrifft jede PSA der Kategorie III, wie bspw. PSA gegen Absturz (PSAgA).

„Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Absatz 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.“ §31 DGUV Vorschrift 1

Innerhalb der praktischen Unterweisung müssen Ihre Beschäftigten das An- und Ablegen sowie Benutzen der PSA üben und trainieren – reine Informationen reichen in diesem Falle nicht aus. Das bedeutet, dass auch die anschaulichste Präsentation oder das bloße Bearbeiten einer Online-Unterweisung nicht genügen.

Besonderheit der PSA-Unterweisung sind praktische Übungen
Besonderheit der PSA-Unterweisung sind praktische Übungen

Innerhalb der praktischen Unterweisung müssen Ihre Beschäftigten das An- und Ablegen sowie Benutzen der PSA üben und trainieren – reine Informationen reichen in diesem Falle nicht aus. Das bedeutet, dass auch die anschaulichste Präsentation oder das bloße Bearbeiten einer Online-Unterweisung nicht genügen.

Ziel der Übung ist es, dass Ihre Angestellten die PSA bei ihren Arbeitsaufgaben sicher benutzen und sich in kritischen Situationen korrekt verhalten können. Das praktische Einüben ist dabei Grundvoraussetzung, damit Beschäftigte nicht nur theoretisch wissen, wie sie sich vor lebensbedrohlichen Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden schützen können. Schließlich kann bereits beim Einsetzen eines einfachen Gehörschutzstöpsels einiges schiefgehen. Dazu bietet es sich an, die Herstellerinformationen zur jeweiligen PSA in der Unterweisung mit Übung zu vermitteln.

Tipps für die PSA-Unterweisung mit Übung

Sie sollten besondere Unterweisungen mit Übungen vor der ersten Verwendung der PSA durchführen. Auch von regelmäßigen Auffrischungen, die jedoch mindestens einmal pro Jahr anstehen, sind praktische Unterweisungen nicht befreit. Wichtig ist, dass Sie die Übungen immer unter vergleichbaren Arbeits- und Einsatzbedingungen sowie abgestimmt auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich vornehmen.

Führen Sie die Übungen zudem in angemessenen Gruppengrößen durch. Wir empfehlen Ihnen daher, nicht mehr als sechs Personen zu unterweisen, damit die Übungen mit ausreichend Zeit für Wiederholungen und Feedback stattfinden können. Ihre Mitarbeiter werden so routinierter im Umgang mit der PSA und Anwendungsfehler fallen Ihnen gleichzeitig schneller auf.

Zu Persönlichen Schutzausrüstungen aus der Kategorie 3, für die besondere Unterweisungen erforderlich sind, zählen laut der PSA-Verordnung (Auszug):

  • PSA zum Schutz gegen Verletzungen durch Projektile
  • Rettungswesten gegen Ertrinken sowie Tauchgeräte
  • PSA zum Schutz gegen Kettensägenschnitte
  • PSA zum Schutz gegen elektrische Risiken
  • PSA zum Schutz gegen Hochdruckstrahlen
  • PSA zum Schutz gegen Messerschnitte
  • PSA zum Schutz gegen Absturz
  • Chemikalienschutzkleidung
  • Atemschutzgeräte
  • Gehörschutz
Unterweisung mit Übung für PSA der Kategorie 3

Wie lässt sich die PSA-Unterweisung digital durchführen?

PSA, für die keine Unterweisung mit Übung notwendig ist, lässt sich problemlos mit einem digitalen Tool umsetzen. Für besondere Unterweisungen, die Sie praktisch einüben müssen, reicht die alleinige Online-Unterweisung jedoch nicht aus, um Ihre Beschäftigten mit der PSA vertraut zu machen. Sinnvoll ist es hier, Übungen zur Benutzung am Arbeitsplatz anzuschließen und dabei konkret auf die Gefahrensituation in Ihrem Betrieb einzugehen.

Es bietet sich dennoch für Unterweisungen mit Übungen an, die grundlegenden Herstellerinformationen zur PSA im theoretischen Teil digital zu vermitteln. Sofern die elektronische Unterweisung folgende Kriterien erfüllt, lässt sie sich auch für das Themengebiet PSA rechtssicher einsetzen:

  • Die Unterweisungsinhalte müssen auf den Arbeitsbereich abgestimmt sein.
  • Das Verständnis der Beschäftigten wird geprüft.
  • Die Möglichkeit für Feedback und Nachfragen muss gewährleistet sein.
  • Es erfolgt eine rechtssichere Dokumentation.

Unsere Software-Lösung iManSys erfüllt alle genannten Anforderungen: Sie können individuelle Unterweisungen einpflegen und den Beschäftigten, welche eine PSA benötigen, direkt zuweisen. In integrierten Verständnistests prüfen Sie anschließend den Lernerfolg Ihrer Angestellten. Einen rechtskonformen Unterweisungsnachweis erhalten Sie nach Abschluss automatisch.

Besonders effektiv ist es, wenn Sie das theoretische Grundlagenwissen zur PSA zunächst mit der Unterweisungssoftware vermitteln und die praktischen Übungen im Anschluss vor Ort durchführen. Wir empfehlen Ihnen hierfür die integrierte Veranstaltungsplanung in iManSys. So gelingt die Vorbereitung und Umsetzung Ihrer PSA-Unterweisung mit minimalem Aufwand und maximalem Erfolg. Weitere Informationen zum Einsatz einer elektronischen Unterweisung erfahren Sie in unserem zugehörigen Whitepaper. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Weiterführende Infos:

BGHM (2006): DGUV Information 212-515. Persönliche Schutzausrüstungen Informationsschrift für Unternehmer und Versicherte zur Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen. Online verfügbar unter https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/212-515.pdf (Abgerufen am 20.09.2022).

Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz (1996): Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV). Online verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/PSA-BV.pdf (Abgerufen am 20.09.2022).

Prävention Aktuell (2018): Das kleine 1×1 der Persönlichen Schutzausrüstungen. Online verfügbar unter https://praevention-aktuell.de/persoenliche-schutzausruestungen/ (Abgerufen am 20.09.2022).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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