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Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe – Worauf Sie achten müssen

Das Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe ist ein wichtiges Instrument für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen. Hier sind sicherheitsbezogene Informationen über Stoffe und Gemische sowie entsprechende Handlungsempfehlungen für den Umgang zu finden. In unserem Beitrag erklären wir, was Sie bei der Verwendung von Sicherheitsdatenblättern zu beachten haben und erklären den Prozess des ganzheitlichen Gefahrstoffmanagements.

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Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe – Aufbau und Bestandteile

Lieferanten, Einführer und Hersteller von Gefahrstoffen sind laut der REACH-Verordnung dazu verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen – und zwar spätestens bei der ersten Lieferung. In dem Dokument werden alle Informationen zu möglichen Gefahren sowie Schutzmaßnahmen festgehalten. Es dient also als wesentliches Kommunikationsinstrument zwischen den Chemikalienherstellern/-lieferanten und den verantwortlichen Arbeitsschützern im Unternehmen.

Ein Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe darf nur von sachkundigen Personen erstellt werden. Das heißt, dass die Verantwortlichen im Vorfeld eine Vielzahl an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert haben müssen, bspw. für die Bestimmung und Bewertung physikalisch-chemischer Eigenschaften von Stoffen und Gemischen. Das Dokument muss übrigens in der Amtssprache des Mitgliedsstaates vorliegen. Wird ein Gefahrstoff also innerhalb Deutschlands ausgeliefert, ist das Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu verfassen. Außerdem muss es auch die zutreffenden GHS-Symbole beinhalten.

Folgende Abschnitte sind nach der Verordnung (EU) 2015/830 auf einem Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe enthalten:

  • 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens
  • 2. Mögliche Gefahren
  • 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
  • 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • 7. Handhabung und Lagerung
  • 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
  • 9. Physikalische und chemische Eigenschaften
  • 10. Stabilität und Reaktivität
  • 11. Toxikologische Angaben
  • 12. Umweltbezogene Angaben
  • 13. Hinweise zur Entsorgung
  • 14. Angaben zum Transport
  • 15. Rechtsvorschriften
  • 16. Sonstige Angaben

Diese Punkte enthalten jeweils noch weitere Unterabschnitte. Eine vollständige Liste ist auf den Seiten des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) abgebildet.

Ein Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe darf natürlich nicht in der Schublade verstauben, sondern sollte regelmäßig aktualisiert werden. Dies muss unverzüglich geschehen, wenn

  • neue Informationen über die Auswirkungen der Gefährdungen vorhanden sind,
  • eine Zulassung erteilt oder versagt wurde oder
  • eine Beschränkung erlassen wurde.

Die aktualisierte Fassung muss anschließend allen Abnehmern der vorangegangenen zwölf Monate übermittelt werden. Zudem wird auf der neuen Fassung die Angabe „Überarbeitet am (Datum)“ vermerkt. Bei Verstößen gegen die bestehenden Vorschriften drohen übrigens Bußgelder im Rahmen von bis zu 50 000 €.

Ein Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form übermittelt werden, wobei letzteres gerade für die unternehmensweite Verbreitung empfehlenswert ist. Auch in Verbindung mit den verschiedenen Arbeitsprozessen des ganzheitlichen Gefahrstoffmanagements bietet die digitale Variante eine Vielzahl an Vorteilen.

Gefahrstoffmanagement digital – Elektronische Sicherheitsdatenblätter

Für die Meldung, Prüfung sowie Zulassung von Gefahrstoffen ist die Festlegung von Prozessschritten ratsam. Folgender Beispiel-Workflow skizziert den möglichen Ablauf eines Freigabe-Prozesses:

1. Neuen Gefahrstoff beantragen

Für die Einführung neuer Arbeitsstoffe wird im Vorfeld eine Bedarfsmeldung bzw. ein Anforderungsschein ausgefüllt und dem Vorgesetzten vorgelegt. Dieser hat dem Bedarf zuzustimmen.

2. Sicherheitsdatenblatt hochladen

Nach der Zustimmung des Vorgesetzten ist zu prüfen, ob der Arbeitsstoff bereits freigegeben wurde und ob im Betrieb entsprechende Informationen oder Sicherheitsdatenblätter vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so müssen die notwendigen Informationen zusammengetragen werden.

3. Stammdaten einpflegen

Für die Erfassung der Arbeitsstoffe gilt es, die notwendigen Stammdaten zu ermitteln. Dazu gehören u. a. Einheiten, Stoffgruppen und Hersteller. Diese werden nun in das Gefahrstoffverzeichnis bzw. das Gefahrstoffkataster eingepflegt.

4. Übergabe an den Gefahrstoffspezialisten

Die Beschaffung eines neuen Arbeitsstoffes ist durch eine fachkundige Person abzusegnen. Dies können Sicherheitsfachkräfte, Gefahrgutbeauftrage oder aber Gefahrstoffspezialisten sein.

5. Gefährdungsbeurteilung erstellen

Auch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist durch eine fachkundige Person vorzunehmen. In der Regel handelt es sich hierbei um die zuständige Sicherheitsfachkraft. Dies ist jedoch nicht zwingend. Entscheidend ist, dass die verantwortliche Person über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Vorgesetzten mit einzubeziehen.

6. Freigaben, Betriebsanweisungen und Maßnahmen erstellen

Die Beschaffung eines neuen Arbeitsstoffes kann erst geschehen, wenn das Produkt freigegeben wurde, bspw. durch den Gefahrstoffspezialisten oder der Sicherheitsfachkraft. Danach gilt es, alle betroffenen Mitarbeiter und Abteilungen entsprechend zu informieren, bspw. durch Betriebsanweisungen und/oder Schulungen.

Dieser exemplarische Prozess lässt sich in der ganzheitlichen HSQE Compliance-Management-Software iManSys abbilden. Die verantwortlichen Arbeitsschützer können u. a. problemlos die elektronischen Sicherheitsdatenblätter hochladen und mit wenigen Klicks an die ausgewählten Mitarbeitergruppen zuweisen. Auch die Dokumentation und Versionierung wird durch den Einsatz von iManSys enorm vereinfacht.

Mehr zu den Themen Gefahrstoffmanagement und Arbeitsschutz-Software finden Sie in unserer umfangreichen Content-Bibliothek. Hier finden Sie u. a. kostenfreie Whitepaper, E-Books sowie Anwendungsszenarien und Erfolgsgeschichten mit unserer HSQE Compliance-Management-Software iManSys.

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Weiterführende Informationen:

Gefahrstoffkataster-Software – Alles was Sie wissen müssen

(EU) 2015/830: Amtsblatt der Europäischen Union. Online verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Sicherheitsdatenblatt/pdf/Verordnung-EU-2015-830-28-05-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=2, (Zugriffsdatum: 08.07.2019).

IFA (o.J.): Sicherheitsdatenblatt – Abschnitte und Unterabschnitte. Online verfügbar unter https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/reach-und-arbeitsschutz/sicherheitsdatenblatt/sdb-abschnitte-und-unterabschnitte/index.jsp (Zugriffsdatum: 08.07.2019).

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