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Arbeitsschutz für Menschen mit Behinderung | Ratgeber

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die verschiedenen Anforderungen für einen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen. Beim Arbeitsschutz für Menschen mit Behinderung gilt es, besondere Pflichten von Arbeitgebern sowie daraus resultierenden Hilfsmaßnahmen zu beachten. In unserem Beitrag geben wir einen kompakten Überblick über die wesentlichen Inhalte des Ratgebers.

Für weitere Informationen über den Aufbau und die Organisation des Arbeitsschutzes im Rahmen eines Compliance-Management-Systems (CMS) empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres kostenfreien Whitepapers.

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Arbeitsschutz für Menschen mit Behinderung

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. hat einen kostenfreien Ratgeber veröffentlicht, der sich mit dem Thema „Arbeitsschutz für behinderte Menschen“ widmet. Hier werden u. a. die Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Definition von Behinderung und Schwerbehinderung, Bewerbungsverfahren sowie die Umsetzung der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung thematisiert. Für den Arbeitsschutz ergeben sich daraus wichtige grundlegende Informationen und Konsequenzen.

Definition Behinderung

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX §2 Abs.1) gelten Beschäftigte als Behinderte, sofern körperliche, seelische, geistige oder sinnesstörende Beeinträchtigungen vorliegen, die mehr als sechs Monate vorliegen. Dabei sind sowohl Lebensalter und die typischen Lebensumstände als auch die Erheblichkeit der Behinderung entscheidend.

Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers

Laut Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden. Dies gilt auch für Beschäftigte Unternehmen und betrifft u. a. die Bereiche Bewerbung, Chancen des beruflichen Aufstieges, die Durchführung der Arbeitsaufgaben sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entsprechende Formulierungen sind im SGB IX zu finden (bspw. spezielle Regelungen zum Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch).

Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie dem SGB IX sind grundsätzliche und zusätzliche Vorgaben für die behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung zu finden. Dazu zählen (Auszug):

  • die Arbeitsumgebung muss sowohl Überforderung als auch Unterforderung der Beschäftigten vermeiden
  • die Einrichtung der Geräte und Möbel darf die Beschäftigten nicht bei ihrer Arbeit beeinträchtigen
  • der Arbeitsplatz ist im Einzelfall zu modifizieren, um bspw. bestehende Barrieren im Arbeitsleben zu beseitigen
  • schwerbehinderte Beschäftigte haben ihren Arbeitgeber bei vorzunehmenden Anpassungen zu informieren

Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie unten weiterführende Informationen. Wenn Sie sich für die Umsetzung eines ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Unternehmen interessieren, legen wir Ihnen unser kostenfreies Whitepaper zu „Legal & Corporate Compliance“ ans Herz.

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Weiterführende Informationen:

Arbeitsschutz-Software: Die wichtigsten Fakten im Überblick

Arbeitsschutzgesetz.org (2018): Arbeitsschutz für behinderte Menschen: Was ist zu beachten? Online verfügbar unter https://www.arbeitsschutzgesetz.org/arbeitsschutz-fuer-behinderte/ (Zugriffsdatum: 03.12.2018).

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