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Arbeitssicherheitsgesetz – Die wichtigsten Fakten zusammengefasst

Sicherheit im Arbeitsalltag ist eine zentrale Voraussetzung für jeden Betrieb. Um die Gesundheit und Unfallfreiheit aller Mitarbeiter abzusichern, wird der Arbeitgeber hierbei von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten unterstützt. Die konkreten Regelungen schreibt dazu das Arbeitssicherheitsgesetz vor. Doch was beinhaltet es genau? Für welche Aufgabengebiete sind die jeweiligen Sicherheitsfachkräfte zuständig? Und was ist der Unterschied zum Arbeitsschutzgesetz? In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesvorgaben.

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Was regelt das Arbeitssicherheitsgesetz?

Grundsätzlich behandelt der Begriff Arbeitssicherheit alle Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die der Vorbeugung von Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz – wie Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten – dienen.

Hierauf bezieht sich auch das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, welches kurzgefasst auch als Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bekannt ist. Es wurde 1973 mit dem Ziel verabschiedet, den Unfallschutz und die Sicherheit während der Arbeitszeit zu gewährleisten.

Grundlegend schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz hierzu vor, dass der Arbeitgeber für den Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) verpflichtet ist. Gemäß §2 und §5 hat dies in schriftlicher Form zu erfolgen. Besonders kleinere Unternehmen sollen so durch präventive Vorgaben und den Rat von Experten im Arbeitsschutz profitieren.

Genauer sieht das Arbeitssicherheitsgesetz Folgendes vor (ASiG, §1):

„Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass 1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, 2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, 3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.“

Zugleich regelt das Arbeitssicherheitsgesetz auch die konkreten Zuständigkeiten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Hierzu zählen Aufgabenstellungen, benötigte Qualifikationen und Anforderungen, Kooperationspflichten im Unternehmen sowie Überwachungsvorgaben.

Achtung: Die Pflichten für die Einhaltung von Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen liegen stets beim Arbeitgeber, für die Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte selbst keine Verantwortung tragen.

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Was sind Inhalte des Arbeitssicherheitsgesetzes?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind dafür zuständig, den Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterstützen und zu beraten. Daneben sind sie auch Ansprechpartner für Führungskräfte, Beschäftigte sowie Interessenvertretungen und durchziehen somit den gesamten Betrieb. Genauer sieht das Arbeitssicherheitsgesetz ganz konkret vor, dass sie mit Personal- und Betriebsräten im Rahmen der Kooperationspflicht (§9) zusammenarbeiten.

Beide Fachkräfte haben dabei die Aufgabe, Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zu identifizieren, deren Durchführung einzuleiten oder Arbeitnehmer zu Unfall- und Gesundheitsgefahren zu informieren.

Überblicksweise gehören dazu Zuständigkeitsbereiche wie (Auszug):

  • Arbeitssicherheit
  • Unfallschutz
  • angemessene Arbeitsgestaltung
  • Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Gefährdungsbeurteilung und Anordnung geeigneter Maßnahmen

Details hierzu finden sich in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, in der außerdem die für die Betreuung spezifischen Aufgaben sowie Arten und deren Umfang geregelt sind. Als Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes werden darin auch Betreuungsmodelle vorgegeben, welche von der Größe des Unternehmens abhängen.

Die gesetzliche Regelung ist zwar für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gleich, jedoch unterscheiden sich beide in ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Für Sicherheitsfachkräfte ergibt sich demnach ein sicherheitstechnischer Fokus, für Betriebsärzte ein medizinischer, bei dem auch die arbeitsmedizinische Vorsorge Berücksichtigung findet. Eine Zusammenarbeit beider Fachbereiche ist dennoch in §10 ASiG ganz klar vorgegeben.

Um die Kooperation mit Entscheidungsträgern so einfach wie möglich zu halten, sind Sicherheitsfachkräfte direkt der Unternehmensleitung unterstellt, solange nur eine entsprechende Fachkraft im Betrieb vorhanden ist. Sind jedoch mehrere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig, betrifft dies nur die leitenden Fachkräfte.

Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheitsgesetz Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen laut dem Arbeitssicherheitsgesetz vom Unternehmer in Absprache mit dem Betriebs- bzw. Personalrat bestellt werden. Allgemein sind sie für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Gestaltung von gesundheits- und sicherheitskonformen Arbeitsbedingungen zuständig.

Daraus ergeben sich folgende konkrete Aufgabenbereiche:

Beratung bei

  • Planung, Betrieb und Überprüfung von Betriebsanlagen und -einrichtungen
  • Beschaffung und Überprüfung von Arbeits- und Körperschutzmitteln
  • Gestaltung von Arbeitsumgebungen, -plätzen und -abläufen sowie Beurteilung von
    Arbeitsbedingungen
  • Begehungen der Arbeitsstätten zur Feststellung und Meldung von Mängeln
  • Ursachensuche und Auswertung bei Arbeitsunfällen sowie Vorschläge für deren
    Prävention
  • Überwachung sicherheitstechnischer Maßnahmen
  • Schulung und Aufklärung aller Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Aufgaben der Betriebsärzte

Arbeitssicherheitsgesetz Betriebsarzt

Die Beratung des Arbeitgebers bei Fragen zu Gesundheitsschutz und Unfallprävention obliegt den Betriebsärzten. Zur Unterstützung dieser ist der Unternehmer wiederum verpflichtet, für benötigte Räume, Materialien, Geräte und Hilfskräfte zu sorgen.

Bei der Wahl von Betriebsärzten spielt es keine Rolle, ob diese frei praktizieren oder fest angestellt sind. Wichtiger ist vielmehr, dass sie zur Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten berechtigt sind und das nötige arbeitsmedizinische Fachwissen besitzen. Besonders Ärzte mit Spezialisierungen auf den Gebieten der Arbeits- oder Betriebsmedizin entsprechen diesen Bedingungen.

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz zählen zu den Aufgaben von Betriebsärzten bspw.:

Beratung bei

  • arbeitsbezogenen physiologischen, psychologischen, ergonomischen und hygienischen Fragen wie Arbeitszeiten, -pausen, -plätzen und -abläufen
  • „Erste Hilfe“-Maßnahmen
  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen, Arbeitsstoffen und Körperschutzmitteln
  • (Vorsorge-)Untersuchung von Arbeitnehmern
  • Ursachensuche und Auswertung von arbeitsbedingten Erkrankungen sowie deren Vorbeugung
  • Belehrungen über Gesundheits- und Unfallgefahren
  • Schulung von medizinischem Hilfspersonal und Ersthelfern

Zuständigkeiten des Arbeitsschutzausschusses

Neben den Verantwortlichkeiten der Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte beinhaltet das Arbeitssicherheitsgesetz ebenso Vorschriften zum Arbeitsschutzausschuss. Dessen Kernaufgabe ist die Beratung bei Fragen zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung.

Besitzt ein Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, so ist die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses vorgeschrieben. Die Verteilung der Ausschussmitglieder setzt sich dabei zusammen aus (siehe Abbildung):

  • Arbeitgeber oder dessen Beauftragter
  • zwei Mitglieder des Betriebs-/Personalrates
  • Betriebsärzte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
Arbeitsschutzausschuss gemäß Arbeitssicherheitsgesetz

Eine Sitzung sollte hierfür mindestens einmal vierteljährlich und unter Protokollierung der Ergebnisse abgehalten werden.

Die Inhalte richten sich zwar nach den jeweiligen Anliegen des Unternehmens, dennoch werden meist folgende Schwerpunkte behandelt:

  • Auswertung von Unfällen und Begehungen im Betrieb
  • Beratung zu gesundheitsfördernden Programmen und Vorsorge
  • Entwicklung von Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen
  • sicherheitstechnische Einführung neuer Arbeitsstoffe und -verfahren
  • Erneuerung von Beurteilungen über Gefahrenstoffe und Gefährdungen
  • Erarbeitung von Maßnahmen für Personengruppen mit erhöhtem Gefährdungspotential

Dennoch handelt es sich bei den besprochenen Inhalten nur um Empfehlungen. Die endgültige Entscheidungsbefugnis obliegt schließlich dem Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Betriebsrat.

Der Unterschied zwischen Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsschutzgesetz

Kurz gesagt, zielt das Arbeitsschutzgesetz darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz durch Bestimmungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten. Weitere Details zum Arbeitsschutzgesetz finden Sie hier:

Dieses Ziel besitzt zwar auch das Arbeitssicherheitsgesetz, jedoch liegt dessen Fokus darauf, mit welchen Mitteln die vorgeschriebenen Arbeitsschutzrechte innerhalb des Betriebes realisiert werden können. Somit beschäftigt es sich vielmehr mit der grundlegenden Organisation von Personen, deren Aufgaben und deren Zusammenwirken. Entscheidend hierfür ist vor allem der Einsatz und die Zuständigkeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Arbeitssicherheitsgesetz Gesetzestexte

Vorschriften zum Arbeitsschutz liegen in unterschiedlichen Rechtsbestimmungen vor, die sich auf sachliche oder personelle Bereiche beziehen. Diesem "System der Arbeitssicherheit" lassen sich somit das Arbeitssicherheitsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz unterordnen. Beide Gesetze können demnach als Teile der Arbeitsschutz-Rechtsdisziplin verstanden werden

Das übergeordnete Ziel der Sicherheit und des Schutzes der Arbeitnehmer wirkt sich zumeist auch auf deren Leistungsfähigkeit und Motivation aus – Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmenskultur. Eine gute Konzeption und die funktionierende Koordination des Arbeitsschutzes sind daher besonders wichtig.

Hier kann eine Arbeitsschutz- bzw. Compliance-Software wie iManSys helfen, alle Aspekte des Arbeitsschutzes im Unternehmen schnell, einfach und zentral zu verwalten. Notwendige Prozesse, Dokumente oder Unterweisungen werden automatisiert und Fachkräfte sowie Beschäftigte entlastet. Zugleich kann so problemlos auf Veränderungen der Arbeitsinhalte oder Gefahrenpotentiale im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes reagiert werden.

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Weiterführende Infos:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2021): Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/asig/BJNR018850973.html#BJNR018850973BJNG000300319 (Zugriffsdatum: 16.03.2021).

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2021). DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Online verfügbar unter https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp (Zugriffdatum: 18.03.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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