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Baustellenverordnung – 7 wichtige Grundlagen zur Sicherheit auf Baustellen

Beschäftigte in der Bauwirtschaft sind besonders hohen Arbeitsgefährdungen und Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Dies hat eine drastische Anzahl an Unfällen und Zwischenfällen im Bauwesen zur Folge: Bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen nach Wirtschaftszweigen lag der Bereich Baugewerbe laut Erhebungen der DGUV 2019 auf Platz zwei. 28 Prozent aller tödlich endenden Arbeitsunfälle entstanden dabei allein in der Baubranche. Sicherheit und Arbeitsschutz auf Baustellen haben somit oberste Priorität. Konkrete Vorgaben hierzu regelt die Baustellenverordnung. In unserem Artikel finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Verordnung.

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Was regelt die Baustellenverordnung?

Generell soll die Baustellenverordnung die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Arbeitnehmer, welche auf Baustellen tätig sind, verbessern. Zwar gelten hier ebenfalls die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes, jedoch ergeben sich aus den Arbeitsbedingungen im Bauwesen besondere Gefahren.

Grund dafür ist u. a., dass auf Baustellen zumeist Beschäftigte von unterschiedlichen Arbeitgebern zusammenarbeiten, was eine gemeinsame Koordination von Schutzmaßnahmen erschwert. Daneben stellen auch Witterungsverhältnisse oder starke körperliche Arbeiten ein erhöhtes Risikopotential dar.

Daher wurde das Arbeitsschutzgesetz am 01.07.1998 mittels der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ – kurz: Baustellenverordnung (BaustellV) – erweitert. Ihr Ziel ist es, Maßnahmen der Arbeitssicherheit bereits bei der Bauplanung und -organisation zu berücksichtigen und die Zusammenarbeit der Gewerke in Hinblick auf den Gesundheitsschutz zu koordinieren. So soll auch Arbeitsunfällen vorgebeugt werden.

Die Baustellenverordnung wird darüber hinaus durch „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB) konkretisiert, welche vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) zusammengestellt wurden.

Wann ist die Baustellenverordnung anzuwenden und wer ist verantwortlich?

Die Baustellenverordnung ist immer dann anzuwenden, wenn die Arbeit an einer Baustelle erfolgt. Eine Baustelle wird dabei laut BaustellV §1 Abs. 3 wie folgt definiert:

"Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen."

Definition einer Baustelle gemäß Baustellenverordnung

Die Verantwortung für die Sicherheit auf Baustellen liegt beim Bauherrn und Veranlasser des Bauvorhabens. Demnach ist der Bauherr dazu verpflichtet, die Vorgaben der Baustellenverordnung bei der Bauvorbereitung und -ausführung anzuwenden. Sollte er die nötigen Fachkenntnisse hierzu nicht besitzen, kann er die Aufgabe einem qualifizierten Zuständigen übertragen.

Wann ist eine Vorankündigung laut Baustellenverordnung nötig?

In § 2 der Baustellenverordnung sind wichtige Maßnahmen für die Planung der Ausführung eines Bauvorhabens festgeschrieben. Auch hier sind zunächst die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes gemäß § 4 ArbSchG einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Inhalten des Arbeitsschutzgesetzes können Sie in unserem zugehörigen Artikel nachlesen:

In bestimmten Fällen muss für das Bauvorhaben aber zusätzlich eine Vorankündigung bei der zuständigen Behörde (z. B. Arbeitsschutzbehörde) gemacht werden. Diese ist immer dann notwendig, wenn:

  • an einer Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen tätig sind
  • oder der Arbeitsumfang voraussichtlich 500 Personentage übersteigt.

Für den Zeitpunkt der Zustellung gilt dabei: Die Vorankündigung durch den Bauherrn muss zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten bei der Behörde eingehen.

Inhaltlich sollten u. a. der Ort und die Bezeichnung der Baustelle, die Art des Bauauftrags, festgelegte Koordinatoren, die geplante Arbeitsdauer sowie die Höchstanzahl des beschäftigten Baupersonals angegeben werden.

Wann muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden?

Beim Planen der Bauausführung müssen besonders gefährliche Arbeiten berücksichtigt werden, wie bspw.:

  • Versinkung, Verschüttung oder Absturz aus mehr als sieben Metern Höhe
  • Arbeit mit gefährlichen Stoffen
  • ionisierende Strahlung
  • Ertrinken
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß Baustellenverordnung

Gemäß §2 der Baustellenverordnung kommt hierfür ein Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGePlan) zum Einsatz. Eine Erstellung ist dann nötig, wenn Angestellte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten und eine Vorankündigung erfolgt. Dies ist auch der Fall, wenn gefährliche Arbeitssituationen, wie die oben genannten, anstehen.

In einem SiGePlan sind Maßnahmen enthalten, die dem Gefährdungsschutz bei der Zusammenarbeit von Beschäftigten mehrerer Unternehmer dienen. Die gemeinsame Nutzung von sicherheitstechnischen Anlagen gehört ebenfalls dazu.

Bauherren oder deren Beauftragte müssen einen solchen SiGePlan unter den gegebenen Voraussetzungen erstellen. Bei der Entwicklung des Plans können sie sich dabei Hilfe bei einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator holen.

Wann ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erforderlich?

Im Rahmen der Koordinierung gibt die Baustellenverordnung in §3 auch vor, wann Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen sind. Die Regel lautet hierbei: Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten, dann ist für die Planung und Ausführung des Bauprojekts ein SiGeKo erforderlich. Je nach Größe und Art des Bauvorhabens können auch mehrere Koordinatoren notwendig sein. Diese sollten nicht nur baufachliche Erfahrungen, sondern ebenso Koordinationsvermögen sowie Kenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes besitzen.

Zu den Aufgaben der Sicherheitskoordinatoren zählen u. a.:

  • Festlegung, Koordinierung sowie Überprüfung von Maßnahmen für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Überwachung des SiGePlans und Anpassung an neue Gegebenheiten
  • Erstellung einer Unterlage für spätere vorhersehbare Arbeiten an der baulichen Anlage

Was gehört gemäß Baustellenverordnung in eine Unterlage?

Nach Fertigstellung jedes Bauvorhabens stehen weitere Arbeiten an, wie bspw. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Ausbesserungen oder Kontrollen. Eine Unterlage gewährleistet, dass das Baustellenpersonal bei diesen späteren Arbeiten an der Anlage vor Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit geschützt ist. Weiterhin soll so auch Informationslücken oder Unklarheiten, welche Arbeitsunfälle verursachen könnten, vorgebeugt werden.

Konkrete Inhalte oder Gliederungspunkte der Unterlage schreibt die Baustellenverordnung nicht vor. Allgemein sollte aber eine Übersicht über mögliche spätere Arbeiten an der Bauanlage sowie deren Häufigkeit Berücksichtigung finden. Auch Angaben zu Maßnahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes und sicherheitstechnischen Einrichtungen sollten neben Gefährdungsbeurteilungen erfasst werden.

Erstellung einer Unterlage gemäß Baustellenverordnung

Die Unterlage ist laut Baustellenverordnung noch vor der Ausschreibung der Bauleistungen in schriftlicher Form vom Koordinator zu erstellen und nach Bauabschluss dem Bauherrn zu übermitteln.

Warum sind Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Baubereich so wichtig?

Maßnahmen der Arbeitssicherheit auf Baustellen haben natürlich in erster Linie das große Ziel, die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen und für Unfallfreiheit zu sorgen. Das führt gleichzeitig zu gesunden, sicheren und motivierten Arbeitskräften in allen Bauphasen.

Darüber hinaus resultieren Arbeitsschutz-Maßnahmen auch in einer Optimierung des Bauablaufes, indem Störungen vermindert und Termine eingehalten werden, was die Qualität der Arbeitsleistung verbessert.

Dadurch, dass bereits in der Ausschreibung des Bauvorhabens notwendige Einrichtungen für die gemeinsame Nutzung der Angestellten festgelegt werden, kann die Kostentransparenz optimiert werden. Zugleich werden erforderliche Vorkehrungen für zukünftige Arbeiten am Bauwerk frühzeitig in der Ausführungsplanung bedacht und in einer Unterlage erfasst. Dies reduziert die Kosten für Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Bauanlage deutlich und fördert ein nachhaltiges Arbeiten.

Um einen sicheren und effizienten Arbeitsalltag im Unternehmen zu garantieren, bietet sich der Einsatz einer HSQE Compliance-Management-Lösung wie iManSys an. Eine Arbeitsschutz-Software ermöglicht es u. a., dass alle Mitarbeiter eines Betriebs in Echtzeit und unter zentraler Verwaltung zusammen an sicherheitstechnischen Datensätzen, Maßnahmenplänen und Dokumentationen arbeiten können.

Weitere Informationen zur Arbeit mit unserer Arbeitsschutz-Software finden Sie auf der folgenden Website:

Weiterführende Infos:

Arbeitsschutz-Software: Die wichtigsten Fakten im Überblick 

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (o. J.): Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Online verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/RAB/RAB.html (Zugriffsdatum: 21.04.2021).

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o. J.): Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Online verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/ (Zugriffsdatum: 21.04.2021).

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2020). Arbeitsunfallgeschehen 2019. Online verfügbar unter https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3893 (Zugriffsdatum: 21.04.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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