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PSA-Verordnung: Gesetzliche Vorgaben für die Persönliche Schutzausrüstung

In vielen handwerklichen Berufen, im medizinischen Bereich oder in der industriellen Produktion ist eine angemessene Schutzkleidung nicht wegzudenken. Die Persönliche Schutzausrüstung – kurz: PSA – schützt Beschäftigte vor Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen. Damit eine umfassende Gefahrenprävention gewährleistet werden kann, macht die PSA-Verordnung konkrete Vorgaben für Arbeitgeber und Angestellte.

Unser Artikel beleuchtet geltende Gesetzesvorgaben wie die PSA-Benutzungsverordnung sowie die europäische Verordnung 2016/425. Dabei erklären wir Ihnen, wie die Ausstattung und der Einsatz einer PSA rechtlich geregelt werden. Außerdem erfahren Sie, welchen Pflichten Unternehmer und Mitarbeiter beim Umgang mit Schutzausrüstungen nachkommen müssen. Grundlegende Informationen zum Arbeitsschutz in Unternehmen sowie digitale HSQE-Lösungsmöglichkeiten hierfür sind auch Thema unseres E-Books. Viel Spaß beim Lesen!

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Persönliche Schutzausrüstung Verordnung: Gesetzliche Bestimmungen

Es gibt zwei wichtige Gesetzesgrundlagen für Persönliche Schutzausrüstungen. Die Verordnung (EU) 2016/425 „über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates“ richtet sich vor allem an PSA-Hersteller. Sie wurde 2016 veröffentlicht und löste dadurch die PSA-Richtlinie 89/686/EWG ab.

Ziel der PSA-Verordnung ist es, für ein einheitliches europäisches Sicherheitsniveau zu sorgen. Daher werden u. a. verschiedene PSA-Kategorien festgelegt sowie Richtlinien vorgegeben, für welche Schutzausrüstung der Arbeitgeber eine PSA-Unterweisung durchführen muss. Ebenfalls Bestandteil sind Vorgaben zur Konformitätserklärung.

Anhand der PSA-Verordnung werden Persönliche Schutzausrüstungen in drei Kategorien eingeteilt. Ausschlaggebend ist hierbei die Schwere sowie das Risiko einer möglichen Arbeitsverletzung, die die PSA vermeiden soll. Daraus ergeben sich folgende Schutzstufen:

  • Kategorie 1: Schutz vor geringfügigen Gefährdungen – z. B. Schutzhandschuhe
  • Kategorie 2: Schutz vor mittleren Gefährdungen – z. B. Helm oder Schutzbrille
  • Kategorie 3: Schutz vor dauerhaften Gesundheitsschäden oder tödlichen Risiken – z. B. Atemschutzgeräte, Gehörschutz, PSA gegen Absturz
Bestandteile einer Schutzausrüstung laut PSA-Verordnung

Kategorie 3 wurde zudem um die fünf Risiken schädlicher Lärm, Ertrinken, Hochdruckstrahl, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen sowie Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche ergänzt. Dient eine PSA zum Schutz vor diesen Risiken, ist sie somit der höchsten Schutzstufe zuzurechnen.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist vor allem die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) bedeutsam. Diese regelt die Auswahl, den Einsatz sowie die Pflege einer PSA. Die 1996 verabschiedete „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit“ stellt dabei die deutsche Rechtsumsetzung der europäischen PSA-Verordnung 2016/425 dar.

Die PSA-Benutzungsverordnung umfasst neben Regelungen zur Bereitstellung Persönlicher Schutzausrüstungen auch deren Wartung, Reparatur sowie Lagerung. Weiterhin verpflichtet sie den Unternehmer zu notwendigen Mitarbeiterschulungen rund um die Verwendung der PSA. Die Vorgaben betreffen somit sowohl den Arbeitgeber, der die PSA zur Verfügung stellen muss, als auch die Mitarbeiter, welche die Schutzausrüstung im Arbeitsalltag benutzen.

Auch die Unfallverhütungsvorschriften machen deutlich, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten bei Bedarf Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen muss. Als Beispiel hierfür ist die DGUV Vorschrift 1 (vierter Abschnitt) zu nennen.

Definition, Bestandteile und Einsatz einer PSA laut PSA-Verordnung

In der PSA-Benutzungsverordnung werden Persönliche Schutzausrüstungen wie folgt definiert:

„Persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.“ (§1 Abs. 2 PSA-BV)

Daraus ergeben sich folgende Anwendungsbereiche einer PSA:
Anwendungsbereiche einer PSA gemäß PSA-Verordnung

Kopfschutz

Atemschutz

Handschutz

Fußschutz

Gehörschutz

Augen- und Gesichtsschutz

Körper- und Hautschutz

Schutz gegen Absturz oder Ertrinken

Anwendungsbereiche einer PSA gemäß PSA-Verordnung

Bestandteile einer PSA sind daher häufig Schutzhelme, -brillen und -schilde, Atemschutzgeräte, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Auffanggurte oder Rettungswesten. Im Gegensatz dazu schreibt die PSA-Benutzungsverordnung auch vor, was nicht zur PSA zählt. Demnach finden die rechtlichen Vorschriften keine Anwendung für Uniformen, Ausrüstungen für Rettungsdienste, Polizei oder Bundeswehr sowie Sportausrüstungen.

Schutzkleidung sollte gemäß der PSA-Verordnung einige wichtige Kriterien erfüllen:
Eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung

  • schützt vor Gefahren, ohne selbst Gefährdungsquelle zu sein
  • ist an das Arbeitsumfeld angepasst
  • erfüllt gesundheitliche und ergonomische Voraussetzungen für die Mitarbeiter
  • ist auf die Größe jedes Beschäftigten individuell abgestimmt
  • wird nur von einem Angestellten genutzt und nicht weiterverliehen
  • ist auch auf andere PSA-Komponenten abgestimmt, ohne deren Wirkung zu reduzieren

Häufig herrscht in Unternehmen Unsicherheit darüber, wann eine PSA zur Verfügung gestellt werden muss. Ob der Einsatz einer PSA notwendig ist, wird aus der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb abgeleitet. Diese ermittelt grundlegend, welche Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Nähere Informationen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sind auch in unserem Artikel zu finden:

Die Rangfolge der Maßnahmen entspricht dabei dem klassischen TOP-Prinzip:

Technisch

Organisatorisch

Persönlich

Technisch

Organisatorisch

Persönlich

Demnach sollten technische sowie organisatorische Maßnahmen stets vorrangig umgesetzt werden. Erst wenn diese vollständig ausgeschöpft sind, müssen individuelle Schutzvorkehrungen getroffen werden, welche auch die PSA umfassen.
Entsprechend der PSA-Verordnung muss der Arbeitgeber Persönliche Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung stellen.

Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemäß PSA-Verordnung

Durch die PSA-Benutzungsverordnung ergibt sich eine Vielzahl an Pflichten, die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer im Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung einhalten müssen. Der Arbeitgeber ist grundlegend dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern im Bedarfsfall eine PSA bereitzustellen. Er ist dabei auch dafür verantwortlich, eine angemessene Schutzausrüstung auszuwählen, die die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 erfüllt.

Exkurs: Was müssen Sie bei der Auswahl von PSA beachten?

Bei der Zusammenstellung geeigneter PSA sollten Sie folgende Merkmale berücksichtigen:

  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • Bedingungen des Arbeitsplatzes und der Tätigkeitsabläufe
  • Schutzwirkung der PSA
  • Haltbarkeit sowie Lagerfähigkeit der PSA
  • Hygiene-Aspekte
  • EG-Konformitätszeichen (CE-Zeichen) der PSA
  • gesundheitliche Voraussetzungen der Angestellten

Weiterhin muss der Arbeitgeber erforderliche Informationen für den Gebrauch der eingesetzten PSA in verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Hierbei trägt er auch die Verantwortung für die Erstellung von Betriebsanweisungen zu den Schutzausrüstungen.

Die Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen gibt ebenfalls vor, dass der Unternehmer seine Mitarbeiter zur korrekten Verwendung der PSA unterweisen muss. Ausgangspunkt hierfür bilden zumeist die Herstellerinformationen der PSA. In unserer Software-Lösung iManSys sind vollständige Unterweisungen zum Thema PSA bereits vorhanden. Werfen Sie doch gleich einen Blick in unseren Unterweisungskatalog:

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch dafür Sorge tragen, dass die Persönliche Schutzausrüstung während der gesamten Einsatzdauer funktionstüchtig und in gutem hygienischen Zustand ist. Notwendige Reparatur-, Wartungs- sowie Ersatzmaßnahmen zählen demnach ebenso zu seinem Aufgabenbereich. Durch regelmäßige Betriebsbegehungen kann der Arbeitgeber zudem sichergehen, dass Beschäftigte die PSA einsetzen und korrekt verwenden.

Zu ihrem eigenen Schutz sind auch Arbeitnehmer zur Einhaltung einiger Vorgaben rund um die PSA verpflichtet. Natürlich müssen sie die ihnen zugeteilte PSA vorschriftsgemäß benutzen. Außerdem sollten sie die Schutzausrüstung mit Hilfe einer Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Verwendung auf deren Funktionstüchtigkeit kontrollieren. Werden hierbei Mängel festgestellt, müssen diese umgehend an den Arbeitgeber oder PSA-Verantwortlichen gemeldet werden.

Wird die PSA regelmäßig im Berufsalltag verwendet, bietet sich zur Unterstützung eine Arbeitsschutz-Software an. Diese hilft Ihnen bei allen Arbeitsschritten im Betrieb, die mit dem Einsatz einer PSA verbunden sind. Mit unserer Software-Lösung iManSys behalten Sie alle Verordnungen zur Persönlichen Schutzausrüstung im Blick. Sie können Gefährdungsbeurteilungen für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche erstellen und nötige Maßnahmen ableiten, zu denen auch Schutzausrüstungen zählen.

Persönliche Schutzausrüstung gemäß PSA-Verordnung

Außerdem ist auch das Anlegen und Zuweisen von Betriebsanweisungen direkt im System möglich. Damit Ihre Mitarbeiter stets über den richtigen PSA-Umgang informiert sind, empfiehlt es sich zudem, in iManSys passende Unterweisungen mit wenig Aufwand digital durchzuführen. Für weitere Informationen zu Vorteilen und Einsatzmöglichkeiten einer HSQE-Software empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres kostenfreien E-Books.

Weiterführende Infos:

Amtsblatt der Europäischen Union (2016): Verordnung (EU) 2016/425 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates. Online verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=DE (Abgerufen am 05.07.2021).

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o. J.): Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV). Online verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/ (Abgerufen am 05.07.2021).

DGUV Test (o. J.): Persönliche Schutzausrüstungen. Informationen zur PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Online verfügbar unter https://www.dguv.de/dguv-test/prod-pruef-zert/konform-prod/psa/index.jsp (Abgerufen am 05.07.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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