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Betriebsanweisung erstellen – die Betriebsanweisung Gefahrstoffe

Eine Betriebsanweisung regelt den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und Arbeitsmitteln, wie Maschinen, technische Anlagen oder Werkzeuge, am Arbeitsplatz im Detail. Sie weist Arbeitnehmer auf Unfall- und Gesundheitsrisiken hin und informiert über wirksame Schutzmaßnahmen sowie Vorgehensweisen im Schadensfall. Betriebsanweisungen sind als schriftliche und verbindliche Anordnungen des Arbeitgebers zu verstehen. Sie müssen allen betroffenen Mitarbeitern bereits vor der Aufnahme der Tätigkeit und während der Arbeit am Arbeitsplatz zugänglich gemacht werden.

Betriebsanweisungen müssen beispielsweise erstellt werden für

  • das Führen eines Gabelstaplers,
  • die Verwendung eines biologischen Arbeitsstoffes,
  • die Benutzung eines ätzenden Reinigungsmittels,
  • die Benutzung eines Schweißgerätes oder
  • die Benutzung einer Presse.

Rechtliche Grundlagen der Betriebsanweisung

Die Pflicht zur Erstellung von arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungen hat der Gesetzgeber in unterschiedlichen Rechtstexten niedergeschrieben. Paragraf 4 und Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) fordern als Arbeitsschutzmaßnahmen vom Arbeitgeber Anweisungen und Erläuterungen im Umgang mit Gefährdungen am Arbeitsplatz. Konkretisierungen finden sich unter anderem in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (z. B. DGUV Vorschrift 1, §2), in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 9), in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14) und in der Biostoffverordnung (BioStoffV § 12) wieder. Eine zusätzliche Verpflichtung für Unternehmer ergibt sich aus fachspezifischen Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, in denen teils einzelfallbezogene Betriebsanweisungen gefordert werden.

Anforderungen an eine Betriebsanweisung

Schriftlich und verständlich

Eine Betriebsanweisung ist übersichtlich und in schriftlicher Form zu erstellen. Im Idealfall umfasst sie vollumfängliche und leicht verständliche Angaben, ohne unnötige Fachbegriffe und umständliche Formulierungen. Der Adressat muss von vornherein in die Lage sein, den Hinweisen der Betriebsanweisung schnell und einfach zu folgen.

Echter Mehrwert durch Symbole

Piktogramme ermöglichen es, sehr wichtige Informationen auf den ersten Blick zu erfassen. Im Regelfall kommen geläufige Grafiken zum Einsatz, wie normierte GHS-Piktogramme oder standardisierte Gefahrensymbole sowie Gebots-, Verbots- und Rettungszeichen.

 

GHS Pictogramme Gefahrensymbole Gebotszeichen Verbotszeichen Rettungszeichen

 

Sach- und zielgruppenbezogen

Die Betriebsanweisung muss sich konkret auf den Gefahrstoff oder das Arbeitsmittel bzw. auf deren Handhabung beziehen. Darüber hinaus muss sie zielgruppenspezifisch formuliert werden. Arbeiten verschiedene Zielgruppen mit einer Sache, müssen auch unterschiedliche Betriebsanweisungen erstellt werden. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter, der an einer Maschine arbeitet, erhält eine andere Betriebsanweisung, als eine Person, die diese Maschine von Zeit zu Zeit wartet oder repariert.

Im Gegensatz dazu können gleichartige Gefahren zusammengefasst werden. In diesem Fall reicht eine einzige Betriebsanweisung.

Einfach und übersichtlich gestaltet

Das Dokument muss überschaubar gestaltet werden. Es ist ein Layout zu wählen, durch das der Betrachter Inhalte möglichst schnell erfassen kann. Es kommen handliche Faltblätter, Handzettel oder Aushänge infrage. Die Gesamtgröße sollte im Normalfall DIN A4 nicht überschreiten.
Zur besseren Orientierung kann auf eine farbliche Gestaltung (z. B. in Form von Linien und Rahmen) zurückgegriffen werden. Die DGUV-Vorschrift 1 empfiehlt die Farben

  • Blau für die Bedienung von Maschinen oder für Arbeitsverfahren,
  • Orange für Gefahrstoffe und
  • Grün für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung.

Aufbau einer gängigen Betriebsanweisung

Berufsgenossenschaften empfehlen für Betriebsanweisungen den folgenden Aufbau:

  • Anwendungsbereich
  • bei Gefahrstoffen: Einsatzzweck
  • bei Gefahrstoffen: Bezeichnung des Gefahrstoffes/der Inhaltsstoffe
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten bei Störungen
  • Verhalten bei Unfällen, Erste-Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung von Abfällen, Instandhaltung (bei Maschinen/Anlagen)
  • Folgen der Nichtbeachtung der Betriebsanweisung

Betriebsanweisung erstellen: Basis ist die Gefährdungsbeurteilung

Basis jeder Betriebsanweisung ist die Gefährdungsbeurteilung. Nur wer die Gefahren in seinem Unternehmen kennt, kann seine Arbeitnehmer über den sicheren Umgang mit den Gefährdungen informieren.

Die Betriebsanweisung Gefahrstoffe leitet sich im ersten Schritt für gewöhnlich aus den Informationen der Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe ab.

Sicherheitsdatenblatt saurer GrundreinigerExkurs Sicherheitsdatenblätter (SDB) bzw. Safety Data Sheets (SDS): Ein Sicherheitsdatenblatt gibt dem Unternehmer, der Gefahrstoffe im Arbeitsalltag einsetzt, wichtige Informationen über die Eigenschaften des Stoffes, seine Wirkung, sein Gefährdungspotenzial, die sichere Handhabung und Maßnahmen zur Prävention und in Gefahrensituationen. Die Inverkehrbringer eines Gefahrstoffes sind dazu verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter fachlich korrekt und vollständig zu erstellen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, diese Sicherheitsdatenblätter vom Lieferanten bzw. aus einer anderen Quelle, die mit zumutbarem Aufwand abgefragt werden kann, anzufordern und seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.

Die Betriebsanweisung Gefahrstoff am Beispiel einer ätzenden Reinigungsflüssigkeit

Wichtiger Hinweis: Bei allen unten aufgeführten Angaben handelt es sich um unvollständige Beispieleinträge. Prüfen Sie bei jedem Gefahrstoff und jedem Arbeitsmittel, welche Angaben tatsächlich notwendig sind!

Arbeitsbereich
beispielsweise:

  • Produktionshalle, Büroräume der Produktionshalle, Flur zwischen Produktionshalle und Verwaltungsgebäude

Einsatz des Gefahrstoffes
beispielsweise:

  • Flüssigkeit wird zum Reinigen des Bodenbelags in den oben genannten Räumlichkeiten verwendet.

Bezeichnung und Art des Stoffes
beispielsweise:

  • (Name des Gefahrstoffes)
  • z. B.: Ätzender Desinfektionsreiniger (Art des Stoffes)

Gefahren für Mensch und Umwelt
beispielsweise:

  • Giftig bei Hautkontakt. (H311)
  • Verursacht schwere Augenschäden. (H318)
  • Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)
  • Gefahren für die Umwelt: Stark wassergefährdend (WGK 3)

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
beispielsweise:

  • Behälter dicht verschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern. Nicht bei Temperaturen über 40 Grad lagern.
  • Nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen. Das Einatmen von Dämpfen vermeiden.
  • Bei der Verwendung oder Beseitigung des Produktes unbedingt Schutzbrille und Handschuhe tragen.

Verhalten im Gefahrfall
beispielsweise:

  • Personen aus Gefahrenbereich bringen, anschließend Vorgesetzte informieren.
  • Bei der Beseitigung des Stoffes unbedingt Handschuhe und Schutzbrille tragen.
  • Mit saugfähigem, nicht brennbaren Material abdecken, aufnehmen und entsorgen.
  • Achtung: Stoff nicht brennbar!
  • Unfalltelefon: (Rufnummer des Unfalltelefons)
  • Zuständiger Arzt: (Kontaktdaten des Arztes)

Erste Hilfe-Maßnahmen
beispielsweise:

  • Auf den Schutz der eigenen Gesundheit achten.
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten, wie stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Massage, Wunden keimfrei bedecken etc.
  • Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig, jedoch mindestens zehn Minuten, bei geöffneten Lidern mit Wasser spülen. Bei Augenverletzung sterilen Schutzverband anlegen und sofort Arzt aufsuchen.
  • Ersthelfer in Ihrer Abteilung: (Name des Ersthelfers)

Sachgerechte Entsorgung
beispielsweise:

  • Nicht in den Ausguss schütten. Nicht in die Toilette schütten. Auf keinen Fall mit anderen Abfällen vermischen.
  • Entsorgung erfolgt über die Firma (Name der Firma).
  • Behälter sind verschlossen im Lager zu sammeln, bis diese durch die Firma (Name der Firma) abgeholt werden.

Mit Compliance-Software viel schneller zur Betriebsanweisung

Mit der HSQE Compliance-Management-Software iManSys erstellen Sie strukturierte Betriebsanweisungen schnell und einfach. Notwendige Angaben werden entweder automatisch aus bereits von Ihnen angelegten Datensätzen bzw. -eingaben übernommen oder nachträglich bequem über Eingabemasken ergänzt. Der Aufbau entspricht den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften. Am Ende exportieren Sie die Betriebsanweisung als PDF-Dokument für den sofortigen Einsatz.

Zur Erfassung aller relevanten Informationen sind der Aufbau und vor allem die Pflege eines systematischen Gefahrstoffmanagementsystems (GMS) erforderlich. Für weitere Informationen empfehlen wir die Lektüre unseres kostenfreien Whitepapers.

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