Skip to content

Gefahrstoffkataster erstellen – Definition und Anleitung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt jedem Arbeitgeber vor, ein Verzeichnis über alle im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dieses Gefahrstoffkataster gibt nicht nur Auskunft über einen Stoff, seine Herkunft und seinen Charakter, sondern auch über seinen Einsatz im Unternehmen. Darüber hinaus ist es ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.

In unserem kostenfreien E-Book berichten wir u. a. über das Gefahrstoffmanagement in Unternehmen sowie digitale Lösungsansätze mit unserer Software-Lösung iManSys. Viel Spaß bei der Lektüre.

CTA: E-Book iManSys

Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe sind

  • gefährliche Stoffe und Gemische nach Paragraf 3, GefStoffV,
  • Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
  • Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei Herstellung oder Anwendung gefährliche Stoffe entstehen können,
  • Stoffe und Erzeugnisse, die die bereits genannten Kriterien nicht erfüllen, jedoch durch ihre physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gefährden könnten und
  • alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen wurde.

Vorteile eines gut organisierten Gefahrstoffkatasters

  • Sie und Ihre Mitarbeiter erhalten notwendige Informationen, um sich im Arbeitsalltag vor Gefahren zu schützen.
  • Sie identifizieren schnell und einfach Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden und aus dem Arbeitsumfeld entfernt werden können.
  • Sie identifizieren schnell und einfach Gefahrstoffe, die im Rahmen der Ersatzstoffprüfung durch weniger gefährliche oder ungefährliche Substitute ersetzt werden können.
  • Sie erfüllen Ihre Unternehmerpflicht und können dies jederzeit belegen. Damit vermeiden Sie das Risiko von Geld- oder Gefängnisstrafen oder eines Imageverlustes maßgeblich.

Wer darf ein Gefahrstoffverzeichnis erstellen?

Ein Gefahrstoffverzeichnis anzulegen und zu verwalten, zählt zu den grundsätzlichen Arbeitsschutzpflichten des Unternehmers. Jedoch kann dieser eine fachkundige und verantwortungsvolle Person mit der Aufgabe beauftragen. Die Gesamtverantwortung verbleibt dennoch beim Unternehmer. Er hat sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang berücksichtigt werden.

Gefahrstoffkataster erstellen – wie Sie vorgehen können

Schritt 1: Erheben Sie alle relevanten Stoffe, die in Ihrem Unternehmen zum Einsatz kommen.

Einfach machen es Ihnen die Stoffe, die klar und deutlich als Gefahrstoffe beschriftet sind. Achten Sie auf die entsprechenden Symbole bzw. Piktogramme der Produktkennzeichnung, wie beispielsweise die häufig vorkommende Flamme (GHS02) oder der Totenkopf mit Knochen (GHS06).
Des Weiteren ist auch bei allen anderen Stoffen zu prüfen, ob sie als Gefahrstoffe erfasst werden müssen. Dazu können Stoffe zählen, die nicht direkt physikalisch gefährlich, jedoch direkt umweltgefährlich sind. Ausschlaggebend sind die Begriffsbestimmungen des Paragraf 2, GefStoffV. Nutzen Sie für Ihre Einschätzung die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter der Hersteller und Lieferanten. Weiterhin lohnt sich ein Blick in die Grenzwertliste der TRGS 900.

Exkurs Sicherheitsdatenblätter (SDB) bzw. Safety Data Sheets (SDS): Ein Sicherheitsdatenblatt gibt dem Unternehmer, der Gefahrstoffe im Arbeitsalltag einsetzt, wichtige Informationen über die Eigenschaften des Stoffes, seine Wirkung, sein Gefährdungspotenzial, die sichere Handhabung und Maßnahmen zur Prävention und in Gefahrensituationen. Die Inverkehrbringer eines Gefahrstoffes sind dazu verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter fachlich korrekt und vollständig zu erstellen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, diese Sicherheitsdatenblätter vom Lieferanten bzw. aus einer anderen Quelle, die mit zumutbarem Aufwand abgefragt werden kann, anzufordern und seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.

Schritt 2: Erfassen Sie die erhobenen Daten in einer Tabelle.

Ein Gefahrstoffverzeichnis lebt von seinen Inhalten, vor allem jedoch von seiner Übersichtlichkeit. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Daten tabellarisch zu erfassen. Grundsätzlich muss das Kataster nach Paragraf 6, GefStoffV, auf die Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe verweisen und mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  • die Bezeichnung des Gefahrstoffs
  • die Einstufung des Gefahrstoffs (z. B. H-Sätze) und Angaben zu seinen gefährlichen Eigenschaften
  • Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
  • Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sind

Exkurs R- und S-Sätze, H- und P-Sätze: Gefahren- und Sicherheitshinweise werden in Form von sogenannten Sätzen zur Klassifizierung von Gefahren genutzt. R-Sätze (Risiko-Sätze/“risk“) waren einst die Basis für die Einstufung gefährlicher Stoffe, aus denen sich die S-Sätze (Sicherheit/“safety“) ergaben, die Sicherheitshinweise zum Umgang mit gefährlichen Stoffen beinhalteten. Im Rahmen des Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) gehen beide Sätze seit 2012 bzw. seit 2015 in den H- und P-Sätzen („hazard“ bzw. „precautionary“) auf. Beispiele für H-Sätze:

  • H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
  • H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.
  • H311 Giftig bei Hautkontakt.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Informationen zum Hersteller und zum Lieferanten
  • Angaben zum Lagerort im Unternehmen
  • Angabe der Personen, die Zugriff auf den Stoff haben

Besondere Bedeutung erhalten alle krebserregenden, erbgutschädigenden sowie fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffe (CMR, carcinogenic, mutagenic, reprotoxic substances) und zwar unabhängig von ihrer Menge. Da von ihnen eine besonders hohe Gefährdung ausgeht, schreibt die GefStoffV eine regelmäßige Ersatzstoffprüfung vor. Außerdem ist es hier entscheidend, die Zusammenlagerung dieser Stoffe und Gemische zu prüfen. Daher sollte sich auch die Lagerung von Gefahrstoffen im Verzeichnis wiederfinden.

Ausnahmen gelten für Stoffe, die lediglich zu einer geringen Gefährdung führen. Dahingehend brauchen unter anderem bürotypische Klebstoffe oder kleinere Mengen an Reinigungsmitteln nicht ins Gefahrstoffkataster aufgenommen werden.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 400 (TRGS 400) legen außerdem nahe, das Gefahrstoffkataster nach der unternehmenseigenen Organisationsstruktur zu gliedern. Hinweise zur Festlegung der Arbeitsbereiche enthalten die TRGS 402.

Wann müssen Sie Ihr Gefahrstoffkataster aktualisieren?

Sie sind verpflichtet, Ihr Gefahrstoffkataster – genauso wie Ihre Gefährdungsbeurteilungen – regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, unter anderem, wenn

  • neue Stoffe im Unternehmen verwendet werden,
  • sich Zusammensetzungen von Stoffgemischen ändern und
  • Stoffe an anderen Arbeitsbereichen eingesetzt werden.

Digital oder auf dem Papier?

Ob Sie das Gefahrstoffkataster auf dem Papier oder elektronisch erstellen, überlässt der Gesetzgeber Ihnen. Jedoch sind Aufbau und Verwaltung eines umfassenden und gesetzeskonformen Gefahrstoffverzeichnisses, das viele Gefahrstoffe umfasst, mit hohem Aufwand verbunden. Wer hier viel Zeit und Geld sparen möchte, ist mit der Compliance-Management-Lösung iManSys gut beraten. Eine Gefahrstoffkataster-Software ermöglicht es, Gefahrstoffe ohne Vorkenntnisse schnell und einfach zu erfassen, zu klassifizieren und zu organisieren. Darüber hinaus lassen sich die Datensätze bei der Gefährdungsbeurteilung leicht berücksichtigen.

In unserem kostenfreien E-Book erfahren Sie mehr zum digitalen Gefahrstoffmanagement sowie dem HSQE-Management mit iManSys. Viel Spaß bei der Lektüre.

CTA: E-Book iManSys

Weiterführende Links

http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-400.pdf?__blob=publicationFile&v=8

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-400.pdf?__blob=publicationFile&v=8

 

Teilen

Kommentare

Kommentare sind für diesen Artikel geschlossen!

Ähnliche Beiträge