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Gefahrstoffmanagement – Gefährdungen vermeiden

Wer im Unternehmen Gefahrstoffe einsetzt, ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer vor diesen zu schützen. Gesetzlichen Vorgaben liefert hierfür die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Aus ihr ergeben sich viele Regelungen, auf die Arbeitgeber zu achten haben. Ein gut organisiertes Gefahrstoffmanagement lohnt sich aber auch aus wirtschaftlichen Gründen: Unfälle mit Gefahrstoffen führen häufig zu einem hohen finanziellen Schaden, kombiniert mit einem beträchtlichen Imageverlust. Aus diesen Gründen sind Gefahrstoffanalysen und ein darauf aufbauendes Gefahrstoffmanagement in jedem Unternehmen unerlässlich.

Viele Gefahrstoffe wirken auf den ersten Blick gar nicht so gefährlich: beispielsweise Reinigungsmittel, Kleber oder Desinfektionsmittel. Um der gesetzlichen Verpflichtung im vollen Umfang nachzukommen, müssen auch diese mit allen anderen relevanten Stoffe in einem so genannten Gefahrstoffkataster erfasst und verarbeitet werden. Verstehen Sie ein Kataster als Register oder eine Liste, in dem/der Inhalte übersichtlich erfasst werden.

Konkrete Handlungsanweisungen liefern die Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400). Sie beschreiben „Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV“ im Detail.

Unser Tipp: neun Schritte zu einem erfolgreichen Gefahrstoffmanagement

1. Legen Sie ein Gefahrstoffverzeichnis/Gefahrstoffkataster an.

Erstellen Sie eine Liste mit allen gefährlichen Stoffen, die bei den Arbeiten in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden. Erfassen Sie die Menge und die Form, in der sie zum Einsatz kommen. Hierfür eignet sich besonders eine Gefahrstoffkataster-Software.

2. Beurteilen Sie den Einsatz der Gefahrstoffe am Arbeitsplatz.

  • Welcher Gefahrstoff wird an welchem Arbeitsplatz benötigt?
  • Welcher Gefahrstoff wird auf welche Art und Weise verwendet?

Labor Schutzbekleidung Gefahrstoffmanagement

3. Ergänzen Sie die Angaben Ihres Gefahrstoffverzeichnisses mit zusätzlichen Informationen.

Kombinieren Sie Ihre Daten mit den Angaben, die Sie von den Herstellern der Stoffe erhalten. Dazu zählen Produktkennzeichnungen und mitgelieferte Informationen über standardisierte Arbeitsverfahren. Zudem können Sie bei den Herstellern Sicherheitsdatenblätter anfordern. Erledigen Sie dies am besten schon im Vorfeld. Relevant sind vor allem die folgenden Fragen.

  • Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte?
  • Wurden die Gefahrstoffe in Gefahrenklassen (GHS, CLP etc.) eingestuft?
  • Existieren Vorschriften, die den Einsatz der Stoffe beschränken oder verbieten, z. B. nach der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH)?

Übrigens: Ihre Mitarbeiter müssen jederzeit Produktkennzeichnungen und Sicherheitsdatenblätter einzusehen können.

4. Recherchieren Sie nach möglichen Gefahrstoffalternativen.

Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass alternative Stoffe genutzt werden müssen, sofern diese bei gleicher Wirkung ungefährlicher sind. Ein Beispiel: Eine Reinigungsfirma ist auf der Suche nach einem neuen Desinfektionsmittel. Hierbei ist eine schwer entflammbare Flüssigkeit einer leicht entflammbaren Flüssigkeit vorzuziehen, wenn die beabsichtigte Wirkung die gleiche ist.

5. Legen Sie Schutzmaßnahmen fest und kontrollieren Sie deren Wirksamkeit.

Für eine vollständige Beurteilung der Gefahrstoffe müssen Sie geeignete Schutzmaßnahmen festlegen, beispielsweise in Form von neu definierten Arbeitsabläufen, baulichen oder technischen Veränderungen oder eines passenden Körperschutzes. Berücksichtigen Sie gegebenenfalls Erfahrungen, die Sie durch bereits realisierte Schutzmaßnahmen gesammelt haben.

6. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und Fremdfirmenmitarbeiter.

Die zwei wichtigsten Instrumente, um Mitarbeiter über Schutzmaßnahmen zu informieren, sind Betriebsanweisungen und Unterweisungen (bzw. Einweisungen). Die Gefahrstoffverordnung gibt vor, wann Betriebsanweisungen zu Gefahrstoffen erstellt und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie sind als verbindliche Richtlinie zu verstehen.

Darüber hinaus sind alle betroffenen Mitarbeiter durch Unterweisungen über den Umgang mit gefährlichen Stoffen zu unterrichtet, und zwar vor Beginn der Tätigkeit und folgend mindestens einmal pro Jahr.

7. Halten Sie Ihre Datensätze auf einem aktuellen Stand.

Veränderungen sind auch im Arbeitsalltag an der Tagesordnung: bei Abläufen, bei Stoffen, bei der eingesetzten Technik. Dadurch können Maßnahmen unter Umständen nicht wie geplant wirken oder ihre Wirksamkeit verlieren. Aus diesem Grund ist es notwendig, die vorhandenen Daten regelmäßig zu aktualisieren.

8. Richten Sie Ihr Gefahrstoffmanagement ein.

Um den Überblick – gerade in großen Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen – nicht zu verlieren, bietet es sich an, eine Stelle für Gefahrstoffe einzurichten, die sich dauerhaft mit Gefahrstoffen und daraus resultierenden Gefährdungen auseinandersetzt. Sie bündelt das gesamte Know-how. Ein Beispiel: Sie wollen einen neuen Gefahrstoff im Unternehmen verwenden. Die Gefahrstoffstelle wird informiert und prüft unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Expertenwissens mögliche Risiken und Auswirkungen. Sie erstellt auf Basis der Analyse und der Recherche aktualisierte Betriebsanweisungen und Unterweisungen bzw. Einweisungen.

9. Nutzen Sie eine Compliance Management-Software.

Die HSQE Compliance-Management-Software iManSys ermöglicht es, schnell und einfach Gefahrstoffe zu erfassen und zu verwalten. Dabei werden rechtliche Vorgaben, wie Gesetze, Normen und Richtlinien, selbstverständlich berücksichtigt. Erstellen Sie anschließend Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Fremdfirmeneinweisungen für Ihre Mitarbeiter. Der administrative Aufwand sinkt deutlich und damit sinken auch Ihr Zeitaufwand und Ihre Kosten.

Zur Erfassung aller relevanten Informationen sind der Aufbau und vor allem die Pflege eines systematischen Gefahrstoffmanagementsystems (GMS) erforderlich. Für weitere Informationen empfehlen wir die Lektüre unseres kostenfreien Whitepapers.

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Weiterführende Links

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400)

Bildquellen: shutterstock.com

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