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Ihr Leitfaden für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen

Setzen Sie Gefahrstoffe in Ihrem Betrieb ein, dann müssen diese in den meisten Fällen auch gelagert werden. Vor allem bei Stoffen wie Farben, Lacken, Chemikalien, Säuren, Laugen, Lösungsmitteln oder Schmierstoffen ist die unsachgemäße Aufbewahrung jedoch oftmals mit erheblichen Risiken für Sicherheit und Gesundheit verbunden. Daher gilt es, Gefahrstoffe so zu lagern, dass sowohl die Beschäftigten als auch die Umwelt geschützt sind. Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen hat somit oberste Priorität.

Nachfolgend erfahren Sie Grundlegendes zu Vorschriften, Schutzmaßnahmen und der digitalen Organisation der Gefahrstofflagerung in Ihrem Betrieb. Für weitere Informationen haben wir auch ein kostenfreies Whitepaper zum Thema Gefahrstoffmanagementsysteme für Sie vorbereitet.

CTA: Whitepaper Gefahrstoffmanagementsysteme

Grundlegendes zur Lagerung von Gefahrstoffen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mit Gefahrstoffen arbeiten, dann sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Das gilt für alle Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. Dazu gehören neben dem Gebrauch und dem Transport auch die bestimmungsgemäße Lagerung der Gefahrstoffe.

Grundsätzlich müssen Sie hier zwischen der tatsächlichen Lagerung und der Bereitstellung unterscheiden. Bereithalten meint die Aufbewahrung von Gefahrstoffen zur sofortigen Verwendung. Unter Lagern wird laut der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hingegen die Aufbewahrung zur späteren Verwendung oder zur Abgabe verstanden.

Laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) handelt es sich dann um eine Lagerung, wenn die Bereitstellung länger als 24 Stunden andauert. Bewahren Sie Gefahrstoffe über einen längeren Zeitraum auf, ist somit die Rede vom Lagern. Gefahrstoffe, die Sie innerhalb einer Arbeitsschicht eingesetzen, unterliegen daher nicht den Vorschriften zur Lagerung.

Eine Ausnahme bilden auch kleine Mengen an Stoffen, die regelmäßig zum Einsatz kommen, wie bspw. Sprays. Dazu gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen eine Unterscheidung in Kleinmengen und Mengen über 1.500 kg. Sobald Ihre gelagerte Gefahrstoffmenge die Kleinmenge übersteigt, müssen Sie für konkrete Schutzmaßnahmen wie Sicherheitsschränke oder Lagerräume sorgen. Mengen unterhalb dieser Schwelle dürfen dagegen im gesamten Betrieb gelagert werden, solange sie keine Verkehrswege oder Pausenräume blockieren.

Natürlich müssen Sie in jedem Fall alle potentiellen Gefährdungen ermitteln und bewerten, die von der Gefahrstofflagerung ausgehen. Dies erfolgt über die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb, in der Sie mögliche Gefahrenquellen für Ihre Angestellten identifizieren. Im Anschluss gilt es passende Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Übrigens:

Der Arbeitgeber muss alle im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe in einem Gefahrstoffverzeichnis erfassen. Darin sind auch der Verarbeitungs- und Lagerort zu dokumentieren. Darüber hinaus bietet es sich an, einen Lagerplan zu führen, in dem die Lagerklassen und -mengen verzeichnet sind.

Vorschriften zur Gefahrstofflagerung

Vorgaben für die Lagerung von Gefahrstoffen finden sich in den Regelwerken TRGS 510 und TRGS 509. Die TRGS 510 konkretisiert dazu das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie gilt gleichermaßen für das Ein- und Auslagern, den Transport innerhalb des Lagers sowie die Beseitigung freigesetzter Gefahrstoffe.

Die TRGS 509 macht Vorgaben für das Lagern von flüssigen oder festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen. Geregelt sind hierbei u. a. das Befüllen und Entleeren entsprechender Behälter, die Zusammenlagerung oder Instandhaltungsarbeiten.

Zusätzliche Angaben finden sich zudem in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Darin ist bspw. festgelegt, dass Gefahrstoffe so aufzubewahren oder zu lagern sind, dass sie keinen Schaden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen. Der Arbeitgeber muss daher Präventionsmaßnahmen treffen, um einen Miss- oder Fehlgebrauch der gefährlichen Stoffe auszuschließen.

Beachten Sie auch, dass Gefahrstoffe, die Sie zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung aufbewahren, gemäß GefStoffV eindeutig gekennzeichnet sein müssen. Zudem ist die Lagerung in geeigneten Behältern Pflicht, um einen sicheren Umgang zu gewährleisten.

Darüber hinaus sind für die Gefahrstofflagerung z. B. auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie für die Lagerung und den Transport von Gefahrengütern das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) relevant.

Schutzmaßnahmen zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen

Um Ihre Mitarbeitenden vor möglichen Gefahrensituationen zu schützen, sind Präventionsmaßnahmen unabdingbar. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Auswahl wichtiger Richtlinien zusammengestellt:

  • Um den falschen Umgang mit den eingesetzten Stoffen zu verhindern, müssen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig zur korrekten Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen unterweisen. Sinnvoll ist bspw. auch eine Mitarbeiterunterweisung zum richtigen Einsatz von notwendiger PSA.
  • Eine Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Stattdessen sollten Sie diese in separaten Räumen lagern. So verhindern Sie auch, dass Unbefugte Zugang zu den Gefahrstoffen erhalten.
  • Mit klaren Zutrittsregelungen stellen Sie sicher, dass nur bevollmächtigte Angestellte Zugang zu Gefahrstoffen haben. Sie sollten in jedem Fall unterwiesen sein sowie alle potentiellen Gefährdungen und zugehörigen Schutzmaßnahmen kennen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie nur Behälter verwenden, aus denen Gefahrstoffe nicht ungewollt austreten können. Die Behältnisse müssen zudem während der Lagerung verschlossen sein.
  • Gefahrstoffe sollten Sie nie in der Nähe von Lebensmitteln lagern. Pausen- oder Bereitschaftsräume scheiden somit als Lagerräume grundsätzlich aus. Die Lagerung in Treppenhäusern, Fluren sowie Transportwegen ist ebenfalls nicht gestattet.
  • Nicht nur Gefahrstoffe sind eindeutig zu kennzeichnen, sondern ebenso Lagerflächen und Verkehrswege. Berücksichtigen Sie außerdem, dass das Lagergut Türen nicht versperren darf. Gleiches gilt für Notausgänge und Fluchtwege.
  • Betreiber des Gefahrstofflagers sind übrigens dazu verpflichtet, die Lagerflächen regelmäßig zu überprüfen. Hierbei müssen sie u. a. kontrollieren, ob Stoffe ausgetreten sind oder die Lüftungseinrichtungen einwandfrei funktionieren. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen.

Hinweise zum Gefahrstofflager

Grundlegend ergeben sich die Anforderungen an Gefahrstofflager aus der Art, Menge sowie Einstufung der zu lagernden Stoffe und Gemische. Wie bereits erwähnt spielt bspw. die Mengengrenze eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob ein Gefahrstofflager erforderlich ist.

Als Lager für Gefahrstoffe kommen z. B. Gebäude, Räume, Container oder Bereiche im Freien in Frage. Zu ortsbeweglichen Behältern, in denen Sie Gefahrstoffe aufbewahren können, gehören u. a. Fässer, Flaschen, Kanister, Druckgasbehälter oder Aerosolpackungen. Als ortsfeste Behälter eignen sich Tanks, Bunker oder Silos.

Eine wesentliche Grundregel für Gefahrstofflager lautet außerdem: Gefahrstoffe sind geordnet und zugänglich zu lagern. Alle Gemische benötigen eine Kennzeichnung, aus der die Einstufung, Risiken bei der Handhabung sowie zugehörige Schutzmaßnahmen hervorgehen.

Für die Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind Sicherheitsschränke erforderlich.

Sonderfall: Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

Müssen Sie Gefahrstoffe in Arbeitsräumen lagern, dann ist dies nur gestattet, wenn Sie die benötigten Stoffe in besonderen Einrichtungen wie bspw. Sicherheitsschränken aufbewahren. Gefahrstoffe, welche Ihre Beschäftigten nicht mehr benötigen, sind vom Arbeitsbereich zu entfernen. Vorsicht ist auch dabei geboten, welche Stoffe Sie am Arbeitsplatz zusammenlagern dürfen.

Für die Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sind Sicherheitsschränke erforderlich.

Sonderfall: Lagerung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

Müssen Sie Gefahrstoffe in Arbeitsräumen lagern, dann ist dies nur gestattet, wenn Sie die benötigten Stoffe in besonderen Einrichtungen wie bspw. Sicherheitsschränken aufbewahren. Gefahrstoffe, welche Ihre Beschäftigten nicht mehr benötigen, sind vom Arbeitsbereich zu entfernen. Vorsicht ist auch dabei geboten, welche Stoffe Sie am Arbeitsplatz zusammenlagern dürfen.

Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

Eine Lagerung von Gefahrstoffen ohne Ordnungssystem ist schon allein deshalb verboten, weil es zu unbeabsichtigten und gefährlichen Reaktionen zwischen den Stoffen kommen kann. Bestimmte Gefahrstoffe dürfen Sie daher grundsätzlich nicht zusammenlagern. Das gilt z. B. für brennbare oder entzündbare Flüssigkeiten in Zusammenspiel mit oxidierend wirkenden Stoffen. Eine sichere Lagerung erreichen Sie in solchen Fällen, indem Sie Stoffe mit unverträglichen Eigenschaften in getrennten Räumen aufbewahren oder für ausreichend Sicherheitsabstand in den Lagerbereichen sorgen.

Klarheit darüber, welche Stoffe Sie zusammen oder getrennt lagern müssen, schafft die TRGS 510. Darin sind die Gefahrstoffe anhand ihres Gefährdungsgrades sogenannten Lagerklassen (LGK) zugeordnet. Die Beschreibung der Klassen basiert auf den Einstufungen gemäß CLP-Verordnung sowie Gefahrgutrecht. Demnach können Sie Stoffe, die der gleichen Lagerklasse zugehören, problemlos gemeinsam lagern. Unterschiedliche Klassen sind dagegen getrennt zu halten. Eine Separatlagerung meint hierbei die Aufbewahrung in unterschiedlichen Lagerabschnitten.

Um bei der Zusammenlagerung den Überblick über alle Gefahrstoffkombinationen zu behalten, hilft die Zusammenlagerungstabelle. Aus dieser ergibt sich für jeden Stoff, ob eine gemeinsame Lagerung mit den anderen Lagerklassen möglich ist oder ein Zusammenlagerungsverbot gilt. Für die Kennzeichnung kommen hier in der Regel Ampelfarben zum Einsatz.

Organisieren Sie die Lagerung Ihrer Gefahrstoffe doch einfach digital

Besonders wenn Ihr Unternehmen eine Vielzahl von Gefahrstoffen im Arbeitsalltag einsetzt, gestaltet sich deren Lagerung oftmals herausfordernd. Eine Software-Lösung wie iManSys schafft hier Abhilfe und unterstützt Sie dabei, Ihr Gefahrstofflager digital zu überblicken.

Die Lagerung von Gefahrstoffen lässt sich auch digital organisieren.
Die Lagerung von Gefahrstoffen lässt sich auch digital organisieren.

Besonders wenn Ihr Unternehmen eine Vielzahl von Gefahrstoffen im Arbeitsalltag einsetzt, gestaltet sich deren Lagerung oftmals herausfordernd. Eine Software-Lösung wie iManSys schafft hier Abhilfe und unterstützt Sie dabei, Ihr Gefahrstofflager digital zu überblicken.

Zunächst können Sie ein elektronisches Gefahrstoffkataster anlegen, in welchem Sie neben den Stoffeigenschaften auch Lagerort und -menge vermerken. Im Anschluss prüfen Sie die Zusammenlagerung ausgewählter Stoffe direkt im System. iManSys gibt Ihnen hierbei aus, ob Sie die zu prüfenden Gefahrstoffe zusammen, getrennt oder nur eingeschränkt zusammen lagern dürfen.

Nachdem die Gefahrstoffe der entsprechenden Lagerklasse zugeordnet sind, lässt sich die Zusammenlagerung der Klassen auch über die integrierte Zusammenlagerungstabelle abfragen. Zudem ist es möglich, die gemeinsame Lagerung von Gefahrstoffen für unterschiedliche Standorte zu prüfen.

Mit iManSys organisieren Sie dabei nicht nur die effiziente und sichere Gefahrstofflagerung, sondern das gesamte Gefahrstoffmanagement. Hinterlegen Sie Sicherheitsdatenblätter zu den gefährlichen Eigenschaften aller Gefahrstoffe. Berücksichtigen Sie die verwendeten Gefahrstoffe auch in Ihrer Gefährdungsbeurteilung, die sich in der Software erstellen lässt. Darüber hinaus können Sie ebenso Betriebsanweisungen für das Ein- und Auslagern sowie Ab- und Umfüllen direkt elektronisch ausfüllen und anschließend exportieren.

Eine Software-Lösung bietet somit eine ganzheitliche Grundlage für den systematischen Aufbau Ihres Gefahrstoffmanagementsystems. Wie das Schritt für Schritt gelingt, erfahren Sie in unserem themenbezogenen Whitepaper. Dieses können Sie hier kostenfrei herunterladen:

Weiterführende Infos:

BAuA (2021): TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Online verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html (Abgerufen am 13.10.2022).

BG RCI (2013): Lagerung von Gefahrstoffen. DGUV Information 213-084. Online verfügbar unter https://downloadcenter.bgrci.de/resource/downloadcenter/downloads/M062_Gesamtdokument.pdf (Abgerufen am 12.10.2022).

VBG (2021): Gefahrstoffe sicher lagern. Online verfügbar unter https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Themen/Gefahrstoffe/Fachinformationsblatt_Gefahrstoffe_sicher_lagern.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Abgerufen am 12.10.2022).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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