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Arbeitssicherheitsunterweisung am Beispiel Bildschirmarbeitsplatz

Die Arbeitssicherheitsunterweisung gehört laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu den grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers (§ 12 Unterweisung). Ziel ist es, die Beschäftigten über mögliche Gefährdungen im Unternehmen zu informieren und entsprechende Verhaltensweisen bzw. Handlungsanleitungen zu vermitteln. Unterweisungen können sowohl in Präsenzform als auch auf elektronischem Wege durchgeführt werden. In unserem Beitrag erläutern wir die Rahmenbedingungen für die Arbeitssicherheitsunterweisung und erläutern den möglichen Aufbau am Beispiel „Bildschirmarbeitsplatz“.

In unserem kostenfreien Whitepaper geben wir übrigens wertvolle Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen der Unterweisung sowie hilfreiche Tipps zum didaktischen Aufbau.

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Regelungen für die Arbeitssicherheitsunterweisung

Unterweisungen sind grundlegender Bestandteil für einen funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen. Im ArbSchG ist u. a. festgehalten, wann Unterweisungen durchgeführt werden müssen:

  • Erstunterweisung bei der Einstellung von Beschäftigten (auch bei Zeitarbeitern oder Ferienarbeitern)
  • Unterweisung bei Veränderungen im Aufgabenbereich (bspw. einem Arbeitsplatzwechsel oder der Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsstoffe)
  • Wiederholungsunterweisungen (in der Regel in einem jährlichen Wiederholungsturnus)
  • Unterweisung nach (Beinahe-)Unfällen
  • Einzelpersonenunterweisung bei Fehlverhalten von einzelnen Personen
Wichtig: Die entsprechende Unterweisung muss jeweils vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Als Grundlage für die Arbeitssicherheitsunterweisung dient die Gefährdungsbeurteilung. Hier werden arbeitsplatzspezifische sowie allgemeine Gefahren im Betrieb dokumentiert. Umso wichtiger ist es, dass die Gefährdungsbeurteilung auf dem neuesten Stand ist bzw. fortlaufend gepflegt wird. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für die Inhalte von Unterweisungen.

Zu den allgemeinen Themen der Unterweisung gehören u. a. Erste Hilfe, Brandschutz, Betriebsabläufe, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers sowie allgemeine Verhaltensregeln. Diese sind insbesondere bei der Erstunterweisung wichtig. Arbeitsplatzbezogene Themen fokussieren einen bestimmten Ausschnitt des Betriebsablaufes, bspw. Umgang mit Gefahrstoffen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) oder die sichere Benutzung von entsprechenden Arbeitsmitteln.

Zwar trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen, er kann jedoch fachkundige Personen (z. B. Führungskräfte) beauftragen. Dies muss unbedingt in schriftlicher Form erfolgen.

Achtung: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können beratend tätig sein, kennen sich jedoch meist nur geringfügig in den spezifischen Abläufen eines Betriebes aus.

Arbeitssicherheitsunterweisung am Beispiel Bildschirmarbeitsplatz

Derzeit sind bei rund 40 Prozent aller Beschäftigten an einem Büroarbeitsplatz mit Computer, Bildschirm, Drucker und sonstigem technischen Zubehör tätig. Der Bildschirmarbeitsplatz mag zwar auf den ersten Blick kein gefährlicher Arbeitsort im eigentlichen Sinne sein. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass es hier eine Fülle an unterweisungsnotwendigen Inhalten gibt. Für den Aufbau einer entsprechenden Arbeitssicherheitsunterweisung sollten folgende Punkte beachtet werden:

1.) Prüfen Sie zunächst die Gesetze und Vorschriften zur jeweiligen Unterweisungsthematik. Im Abschnitt 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind alle notwendigen Anforderungen und Maßnahmen gelistet („Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“). Dazu gehören:

  • a. allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
  • b. allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
  • c. Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
  • d. Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen
  • e. Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen

2.) Aufbauend auf den vorliegenden Gesetzen und Vorschriften können Sie nun die wesentlichen Inhalte vermitteln. Für den Bildschirmarbeitsplatz gibt es zahlreiche Faktoren (Auszug):

  • a. Arbeitsflächen, Beleuchtung, Wärmebelastung
  • b. Text- und Grafikdarstellung, Bildschirmdarstellung, Bildschirmgröße
  • c. reflexionsarme Oberflächen, Tastaturen, Eingabemittel
  • d. Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte
  • e. geeignete Softwaresysteme, Dialogabläufe

Auch die ergonomische Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes sollte Bestandteil der Unterweisung sein. Hierzu gehören u. a. der Büroarbeitsstuhl, die richtige Sitzposition sowie Einrichtung des Schreibtisches.

3.) Vermitteln Sie die Inhalte in verständlicher Form. Es ist hilfreich, wenn Sie insbesondere bei der Maßnahmenvorstellung ansprechende Visualisierungen benutzen. Für die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes sind beispielsweise Abbildungen von Büromöbeln ratsam. Auch praktische Beispiele können helfen, die oftmals trockenen Themen anschaulich zu vermitteln. Bei sehr umfangreichen Unterweisungsthemen sollten die Inhalte in mehrere Teile oder Abschnitte gegliedert werden.

Beispielfolie aus der iManSys-Unterweisung "Bildschirmarbeitsplatz"

4.) Verständniskontrollen sind zwar nicht verpflichtend, geben aber Auskunft darüber, ob die vermittelten Inhalte tatsächlich verstanden und gelernt worden sind. Wichtig: Fragen Sie nicht nach jedem Detail, sondern fokussieren Sie sich auf die Kernpunkte. Eine Verständniskontrolle soll in diesem Zusammenhang auch für die Notwendigkeit der Arbeitssicherheitsunterweisung sensibilisieren.

5.) Die Unterweisung sollte unbedingt dokumentiert werden. Hierzu gehören Angaben zu Inhalte, Teilnehmer, Dauer und Zeitpunkt der durchgeführten Unterweisung sowie eine abschließende Bestätigung der Teilnehmer.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Jeder Betrieb ist unterschiedlich, von daher gibt es auch in unterschiedliche Schwerpunkte in den jeweiligen Unterweisungsinhalten. Das wesentliche Ziel darf jedoch niemals aus den Augen verloren werden: die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Für weitere Informationen zur elektronischen Arbeitssicherheitsunterweisung sowie der didaktischen Aufbereitung der Inhalte empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres kostenfreien Whitepapers.

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Weiterführende Informationen:

BAuA (2015): Gutes Sehen im Büro. Brille und Bildschirm – perfekt aufeinander abgestimmt. Online verfügbar unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A93.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (Zugriffsdatum: 06.02.2019)

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