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Brandschutzunterweisung – Organisation und Durchführung

Der Brandschutz gehört im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu den grundlegenden Verpflichtungen des Arbeitgebers. Neben dem Aufbau einer Brandschutzorganisation in Form von Gefährdungsbeurteilungen ist die Brandschutzunterweisung ein wesentlicher Bestandteil der zu treffenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.

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Brandschutzunterweisung als Arbeitgeberpflicht

Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Arbeitgeber zur Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten (§ 10 Absatz 1). In diesem Rahmen muss festgelegt werden, wer die Verantwortlichkeit für die entsprechenden Aufgaben übernimmt. Entscheidend ist, dass Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Verantwortlichen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten sowie zu den bestehenden besonderen Gefahren der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten stehen (§ 10 Absatz 2).

Weiter sieht das ArbSchG vor, dass alle Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterwiesen sind (§ 12 Absatz 1). Dazu gehören Anweisungen oder Erläuterungen, die an die Gefährdungsentwicklung des Tätigkeits- bzw. Aufgabenbereiches angepasst sind und notwendigerweise in einem regelmäßigen Turnus wiederholt werden müssen.

Die Brandschutzunterweisung ist somit Bestandteil der Arbeitsschutzunterweisung und muss vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit Gefährdungen von Arbeitnehmern sowie der Durchführung präventiver Maßnahmen sind Unterweisungen aber mindestens einmal jährlich zu wiederholen und unbedingt zu dokumentieren (§ 4 DGUV Vorschrift 1).

In erster Linie trägt der Unternehmer die Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb, er kann und sollte sich zur Unterstützung jedoch einen Brandschutzbeauftragten (BSB) bestellen. Die Aufgaben und Qualifikationen sowie die Ausbildung und Bestellung des BSB sind in der DGUV 205-003 geregelt.

Hinweis: Die regelmäßige und erfolgreiche Durchführung von Brandschutzunterweisungen ist auch Bestandteil von Qualitätsmanagementsystemen. Eine effektive Organisation und inhaltlich sinnvolle Gestaltung ist daher unbedingt notwendig.

Aufbau einer Brandschutzorganisation

Zur Vorbereitung auf eine Brandschutzunterweisung ist es zunächst notwendig, eine geeignete Brandschutzorganisation aufzubauen. Dies geschieht durch die Ermittlung von branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen und der Bewertung der damit verbundenen Risiken im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. Nach der DGUV 205-003 ergeben sich Gefährdungen u. a. durch

  1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken sowie
  5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Letzter Punkt verdeutlicht nochmals die Wichtigkeit entsprechender Brandschutzunterweisungen. Die Verantwortlichen im Unternehmen müssen die betriebsspezifischen Brandgefährdungen demnach mit höchster Sorgfalt ermitteln. Hilfreich ist die Betrachtung folgender Faktoren (Auszug aus der DGUV 205-003):

  • Nutzung (z. B. Lager, Produktion, Forschung & Entwicklung)
  • sicherheitstechnische Kennzahlen
  • Zündquellen
  • Anzahl und räumliche Verteilung von Beschäftigten und Dritten im Betriebsbereich
  • Löschwasserversorgung sowie Löschwasserrückhaltung

Werden für eine Brandgefährdung erhöhte Risiken festgestellt, ist der BSB zu bestellen. Bei Objekten mit gemeinsamen Rettungswegen, Mischnutzungen und Schnittstellen (z. B. Forschungseinrichtungen, Industrieparks, Einkaufszentren) ist ein koordinierender BSB zu empfehlen, der eine übergreifende Gefährdungsbeurteilung durchführt.

Inhalte der Brandschutzunterweisung

Eine Brandschutzunterweisung hat sicherzustellen, dass in allen Bereichen eines Betriebes genügend Mitarbeiter qualifiziert sind, um die installierten Feuerlöscheinrichtungen richtig einsetzen zu können. Es ist also ratsam, möglichst viele Mitarbeiter entsprechend zu schulen.

Ziel des Brandschutzes in Unternehmen ist der Schutz von Personen, Sachwerten und Umwelt. Die DIN 14011 unterscheidet hier zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz. Vorbeugender Brandschutz dient der Gefahrenvermeidung, bspw. durch Sicherung von Rettungswegen sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Brandausbreitungen; abwehrender Brandschutz ist für die Bekämpfung realer Gefahren vorgesehen und betrifft die Feuerlöschhilfe und die Löschwasserversorgung.

Zu den Themen einer Brandschutzunterweisung gehören u. a. das Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung, Brennen und Löschen, Brandschutztechnische Einrichtungen, Rettungswege sowie der Umgang mit Löschgeräten.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) stellt demnach hohe Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten. So müssen die installierten Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Dazu gehören Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen (§ 4 Absatz 3). Wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern, hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Hier werden Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge markiert. Diese müssen ständig benutzbar sein, damit sich die Beschäftigten bei Gefahr auf schnellstem Wege in Sicherheit bringen können (§ 4 Absatz 4).

Für die Vorbereitung der Inhalte ist es hilfreich, im Vorfeld einen Fragenkatalog zu erstellen, der in der Brandschutzunterweisung beantwortet wird. Folgende Fragen lassen sich chronologisch abarbeiten (Beispiel):

  • Wer sind die Verantwortlichen im Unternehmen?
  • Wie entstehen Brände (Zündquellen)?
  • Welche Löscharten eignen sich für welche Brandklassen?
  • Wie verhalte ich mich im Ernstfall?
  • Wie sieht der Flucht- und Rettungsplan aus?

Für die nachhaltige Wissensvermittlung sind Schulungsunterlagen hilfreich. Das können Fluchtpläne, Rettungspläne, Alarmpläne, Brandschutzsymbole oder aber ein Vorschriftenkatalog sein. Entscheidend ist jedoch, dass die Brandschutzunterweisung an den Erfordernissen des Betriebes angepasst wird.

Hinweis: Insbesondere bei der Gefährdung von Dritten ist besondere Sorgfalt bei der Brandschutzunterweisung geboten. Dies betrifft Bereiche mit hohem Publikumsverkehr, bspw. Patienten oder Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Fremdfirmenbesucher.

Der Aufwand für ein funktionierendes und vorschriftgemäßes Unterweisungskonzept ist nicht zu unterschätzen. Insbesondere bei einer hohen Mitarbeiteranzahl und mehreren Betriebsstandorten ist die Effektivität von Schulungen entscheidend. Unsere Software-Welt Unterweisen & Schulen ermöglicht zeit- und ortsunabhängige Unterweisungen und Fremdfirmeneinweisungen – persönlich, elektronisch oder virtuell. Nutzen Sie die zahlreichen Unterweisungsvorlagen oder laden Sie eigene Inhalte hoch. Der optionale Einsatz von Verständniskontrollen hilft Ihnen dabei, den nachhaltigen Lernerfolg Ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Einen Überblick zum Thema gibt Ihnen unser Artikel zur elektronischen Unterweisung.

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Weiterführende Links

Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten

Arbeitsschutzgesetz

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