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Unterweisung Arbeitsschutz – rechtliche Grundlagen

Unterweisungen sind zwingende Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz und für Unternehmen ein verpflichtender Beitrag zum Arbeitsschutz.

Wenn Sie wissen wollen, wie und warum Sie Arbeitsschutzbelehrungen digital durchführen sollten, empfehlen wir Ihnen unser kostenfreies Whitepaper zum Thema „Elektronische Unterweisung“. Viel Spaß bei der Lektüre!

 

Whitepaper Elektronische Unterweisung

Unterweisung Arbeitsschutz – Warum müssen Sie Unterweisungen für den Arbeitsschutz durchführen?

Aufgrund gesetzlicher Grundlagen ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in regelmäßigen Abständen zu unterweisen. Diese Pflicht zur Unterweisung beginnt bei Unternehmen bereits ab dem ersten Beschäftigten. Damit Sie und Ihr Unternehmen von sicheren Betriebsabläufen und gesunden Arbeitsplätzen profitieren können, müssen alle Beteiligten umfassend mit den für sie wichtigen Informationen ausgestattet werden. Arbeitssicherheit hängt nicht allein von der eingesetzten Technik, sondern ganz wesentlich vom Verhalten Ihrer Beschäftigten ab. Deshalb haben Ihre Führungskräfte gegenüber Ihren Mitarbeitern auch eine besondere Fürsorgepflicht.

Bedenken Sie: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich nur dann korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen hinreichend informiert wurden. Zwingende Voraussetzung für sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten ist daher eine wirksame Unterweisung zum Arbeitsschutz.

Ein systematischer Arbeitsschutz innerhalb Ihres Unternehmens sollte daher mehrere wesentliche Faktoren, wie zum Beispiel die Ermittlung von Gefährdungen, die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen, die Information aller Mitarbeiter und die ständige Kontrolle bezüglich Einhaltung und Wirksamkeit eben dieser Schutzmaßnahmen berücksichtigen.

Wir empfehlen Ihnen deshalb auch im Sinne eines integrierten Ansatzes,

  • Gefährdungsbeurteilungen,
  • Betriebsanweisungen,
  • Unterweisungen,
  • Schutzmaßnahmen,
  • Gefahrstoffdaten

miteinander zu koppeln. Damit stellen Sie eine kontinuierlich hohe Qualität Ihrer Unterweisungen sicher und tragen dadurch erheblich zur Steigerung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen bei.

Unterweisung Arbeitsschutz Infografik

Was bedeutet Unterweisen im Arbeitsschutz?

Arbeitsschutzunterweisungen bzw. Sicherheitseinweisungen vermitteln Ihren Beschäftigten Informationen und Anleitungen über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten in Ihrem Betrieb. Ziel der Unterweisung im Arbeitsschutz ist sowohl die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten als auch die Berücksichtigung von Aspekten der Motivation und der Mitarbeiterführung, die zum sicheren Arbeiten erforderlich sind. Es handelt sich dabei um verbindliche Verhaltensregeln im Sinne einer Anweisung und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fachwissen und Ihre Erfahrungen an die Beschäftigten weiterzugeben und somit Ihr Unternehmen erfolgreicher zu machen.

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Welchen Nutzen bringt die Unterweisung im betrieblichen Arbeitsschutz?

Sinn und Zweck einer Unterweisung ist es, Ihren Beschäftigten zu zeigen, wie sie sicher, gesundheitsgerecht und störungsfrei arbeiten können. Eine Unterweisung sollte Ihren Mitarbeitern dabei helfen, folgende Fragen für sich beantworten zu können: „Wie führe ich Wartungsarbeiten an einer Maschine mit beweglichen Teilen durch, ohne dass ich Verletzungen riskiere?“ oder „Wie richte ich im Büro meinen Arbeitsplatz ein, um das Risiko von Haltungsschäden durch falsch eingestellte Arbeitsmittel zu minimieren?“

Für Ihr Unternehmen hat das weitreichende Vorteile:

  • störungsfreie Betriebsabläufe
  • größere Arbeitszufriedenheit
  • verantwortungsvoller Umgang mit Anlagen und Maschinen
  • dauerhafte Qualitätssicherung
  • sicherere Arbeitsplätze
  • Kostensenkung aufgrund weniger Ausfallzeiten
  • Sicherstellung der Compliance

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Unterweisungen im betrieblichen Arbeitsschutz?

Mit Unterweisungen machen Sie Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen nicht nur sicherer und Arbeitsabläufe effizienter, Sie erfüllen damit auch Ihre Unternehmerpflicht. Diese werden beispielsweise wie folgt geregelt:

  • im Arbeitsschutzgesetz – § 12 [Unterweisung],
  • in der Betriebssicherheitsverordnung – § 9 & § 12 [Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten],
  • in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ – § 4 [Unterweisung der Versicherten],
  • Jugendarbeitsschutzgesetz – § 29 [Unterweisung über Gefahren],
  • Biostoffverordnung – § 12 [Arbeitsmedizinische Vorsorge],
  • Gefahrstoffverordnung – § 14 [Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten],
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – § 11 [Unterweisung der Beschäftigten],
  • Röntgenverordnung – § 36 [Unterweisung],
  • Strahlenschutzverordnung – § 38 [Unterweisung]

Unterweisung Arbeitsschutz – Wer ist für Unterweisungen zum Arbeitsschutz zuständig und wer trägt die Gesamtverantwortung?

Grundsätzlich ist jede Unternehmensleitung verpflichtet, Unterweisungen im Bereich des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes durchzuführen. Auch wenn die Möglichkeit besteht, diese Pflichten auf Führungskräfte zu übertragen, trägt die Unternehmensleitung zu jeder Zeit die Gesamtverantwortung. Damit ist sie für die sorgfältige Auswahl der Vorgesetzten verantwortlich und kontrolliert die Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Unternehmensleitung ist es Ihnen freigestellt, wen Sie mit der Durchführung der Unterweisungen beauftragen. So steht es Ihnen frei, zusätzlich auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte zu bestellen.

Wer muss die Sicherheitsunterweisung durchführen?

Für gewöhnlich werden Unterweisungen von Ihren Vorgesetzten innerhalb deren Fachabteilung oder Verantwortungsbereichs durchgeführt – meist Abteilungsleiter, Meister oder Schichtführer. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte können in diesem Zusammenhang eine fachkundige Beratung für Arbeitgeber sicherstellen (Arbeitssicherheitsgesetz – AsiG § 1). Diese sollten Sie allerdings vornehmlich zur Organisation und Vorbereitung denn zur alleinigen Durchführung Ihrer Unterweisungen zu Rate ziehen, da Ihnen innerhalb Ihres Unternehmens die disziplinarischen Vollmachten und Weisungsrechte fehlen.

Unterweisung Arbeitsschutz - Auszubildender und Meister

Unterweisung Arbeitsschutz – Zeitliche Planung und Durchführung

Bereits bevor Ihre Beschäftigten eine neue Tätigkeit aufnehmen, ist eine Unterweisung verpflichtend (Erstunterweisung). Danach haben Unterweisungen in regelmäßigen Abständen (Wiederholungsunterweisung) zu erfolgen. Dabei gilt: Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal im Jahr stattfinden. Gerade bei Erstunterweisungen von Berufsanfängern wie Auszubildenden, Praktikanten oder anderen besonders schutzbedürftigen Mitarbeitern müssen Informationen zu betrieblichen Besonderheiten in der Erstunterweisung stärker berücksichtigt werden. Welche gesonderten Bestimmungen für die Berufsausbildung von Minderjährigen gelten, wird zusätzlich durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt.

Prinzipiell können Sie Ihre Unterweisungen aber jederzeit und abhängig von Ihren betrieblichen Erfordernissen durchführen.

Anlässe für Unterweisungen:

  • Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Inbetriebnahme neuer Maschinen und Geräte
  • geänderten Arbeitsaufgaben
  • Arbeiten mit hohem Gefährdungspotential
  • bei gezielten Rückfragen Ihrer Mitarbeiter
  • beobachtetem Fehlverhalten Ihrer Beschäftigten
  • vorangegangenen Unfällen oder Beinaheunfällen

Wo und wie sollte unterwiesen werden?

Die Entscheidung, an welchem Ort Sie Ihre Unterweisungen durchführen, ist grundsätzlich Ihrer Unternehmerentscheidung überlassen und wird sich maßgeblich an Ihren betrieblichen Gegebenheiten orientieren. Mündliche Unterweisungen erfordern, sofern deren Durchführung direkt am Arbeitsplatz nicht zwingend vorgeschrieben ist, immer geeignete Räumlichkeiten.

Der Erfolg Ihrer Unterweisungen hängt maßgeblich von der sorgfältigen Vorbereitung, der Auswahl eines geeigneten Zeitpunkts und einer angemessenen Zeitdauer ab. Ihre Unterweisungen sollten daher didaktischen Vorgaben folgen und inhaltlich nicht überfrachtet werden, damit die Konzentrationsfähigkeit Ihrer Teilnehmer nicht leidet.

Sie möchten mehr über die didaktische Aufbereitung Ihrer Inhalte erfahren? Dann lesen Sie am besten unser kostenfreies Whitepaper dazu.

 

Whitepaper Elektronische Unterweisung

 

Außerdem sollten sie aktuelle Problemstellungen aus dem Arbeitsumfeld Ihrer Mitarbeiter (Beschäftigten) aufgreifen. Besonders bei Ihren Auszubildenen sollten Sie erwartungsgemäß darauf einstellen, mehr betriebsbezogenes Wissen in Form von Sicherheitsunterweisungen vermittelt zu müssen.

Je nach Unterweisungsanlass, Teilnehmerzahl und zur Verfügung stehender Mittel können Sie Ihre Unterweisungen optimieren, indem Sie unterschiedliche Methoden oder Medien gezielt zur Wissensvermittlung einsetzen. Die „richtige“ Didaktik und ein sinnvoller Medieneinsatz stellen wesentliche Erfolgsfaktoren Ihrer Unterweisung dar, da Sie Ihre Mitarbeiter aktivieren und deren Merkleistung erhöhen.

Mitarbeiterunterweisung am PC

Im Gegensatz zur klassischen Arbeitsschutzunterweisung in Form von Vorträgen und Lehrgesprächen erfolgt bei der Elektronischen Unterweisung die Übertragung der Lerninhalte mittels elektronischer Medien. Ein großer Vorteil softwaregestützter Unterweisungssysteme wie iManSys Unterweisen & Schulen ist die enorme Flexibilität. Ihre Mitarbeiter können unter anderem Zeitpunkt, Ort, Tempo, Themenauswahl, Anzahl und Dauer von Unterweisungen in einem vorgegebenen Rahmen weitgehend selbst bestimmen. Da Sie sich aktiv mit den Inhalten auseinandersetzen, fördert das sowohl ihr Verständnis als auch ihre Motivation. Gleichzeitig können Sie mit Elektronischen Unterweisungen sicherstellen, dass Ihre Schulungsinhalte jeden Mitarbeiter auf einem einheitlich hohen Niveau erreichen. Ihre Führungskräfte werden entlastet, weil organisatorische Aufgaben, wie Termin- und Fristenüberwachung sowie die Dokumentation dieser Daten wegfallen. Alle Arbeitsschritte erfolgen automatisiert.

Eine Elektronische Unterweisung muss folgende Kriterien erfüllen:

  • die Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet sein
  • es hat eine Verständniskontrolle zu erfolgen
  • den Mitarbeitern muss es jederzeit möglich sein, Rücksprache mit ihren Führungskräften zu halten
  • es hat eine rechtssichere Dokumentation aller Unterweisungen zu erfolgen

Unterweisung Arbeitsschutz Infografik Elektronische Unterweisung

Themen und Inhalte für eine Arbeitsschutz-Unterweisung

Die für Ihr Unternehmen relevanten Unterweisungsthemen ergeben sich für gewöhnlich aus Ihren betrieblichen Gegebenheiten und den daraus resultierenden potentiellen Gefährdungen. Grundsätzlich kann für Unterweisungen im Arbeitsschutz zwischen betriebsbezogenen, tätigkeitsbezogenen oder personenbezogenen Themenbereichen unterschieden werden.

Beispiele allgemeiner und spezieller Unterweisungsthemen:

  • Verhalten bei Unfällen
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
  • Verhalten im Brandfall
  • Suchtmittel am Arbeitsplatz
  • elektrische Betriebsmittel
  • Umgang mit Maschinen

Für iManSys Unterweisen & Schulen halten wir bereits eine Vielzahl passender Unterweisungsinhalte für Sie bereit. Diese Vorlagen sind in der Regel mit drei Fragensets zur Verständniskontrolle ausgestattet und damit sofort einsatzbereit. Mit iManSys Unterweisen & Schulen arbeiten Sie mit Standard-Dateiformaten. Egal ob PowerPoint (PPT), PDF oder SCORM, ein flexibles Unterweisungssystem sollte Ihnen freie Handhabe bei der Gestaltung Ihrer Schulungsinhalte bieten.

Elektronische Unterweisung Lernen am PC

Wie geht man bei der Planung und Durchführung einer Unterweisung zum Arbeitsschutz vor?

Für Elektronische Unterweisungen fordert die Gesetzgebung im Anschluss an die Unterweisung eine Verständniskontrolle der vermittelten Schulungsinhalte. Damit wird sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter die eigenverantwortlich abgearbeiteten Schulungsinhalte auch verstanden haben. Die Verständniskontrolle darf in diesem Zusammenhang nicht mit Leistungskontrolle gleichgesetzt werden, da eine Solche hier nicht stattfindet. Bei iManSys Unterweisen & Schulen erhält die Unternehmensleitung bzw. die zuständige Führungskraft lediglich eine Mitteilung darüber, ob ein Mitarbeiter seine Unterweisung erfolgreich bestanden hat. Informationen zur Abarbeitungsdauer und möglichen Fehlversuchen werden aus Datenschutzgründen nicht gespeichert.

Dokumentation und Nachweis der Unterweisung im betrieblichen Arbeitsschutz

Eine Dokumentationspflicht von Unterweisungen ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung und der Verhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1). Folgende Daten sind zu erfassen:

  • Inhalte der Unterweisung
  • Datum der Unterweisung
  • Teilnahmebestätigung der unterwiesenen Mitarbeiter

Diese Unterlagen sollten Sie mindestens zwei Jahre aufbewahren, um jederzeit einen Nachweis bezüglich deren Durchführung erbringen zu können. iManSys Unterweisen & Schulen erstellt und verwaltet diese Nachweise für Sie ganz automatisch. Praktischer Nebeneffekt ist, dass Sie im Unternehmen stets den Überblick behalten, welche Schulungen und Unterweisungen bereits durchgeführt wurden. Unnötige Mehrfachunterweisungen oder Nichtteilnahmen von Beschäftigten sind mit einem softwaregestützten Unterweisungssystem wie iManSys Unterweisen & Schulen nahezu ausgeschlossen, weil es gezielt zur Vermeidung dieser Problematik entwickelt wurde.

 

Whitepaper Elektronische Unterweisung

 

Weiterführende Links

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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